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Graft,, Otto von Solms-Braunsels Tochter, gleiches Namens, vermählt. Er hinterließ 1419 die Söhne Die« terich und Gerhard II. ^°).

Auf der Burg Grenzau verkaufte der Graf Philipp (S. 1376) die Dörfer und Gerichte Wallmcnich und Reizenhain, die noch von seinen Urahnen aus Arnsteinischen Erbgütern herstammten, an den Grafen Phi­lipp von Nassau-Saarbrück für 1100 Gulden ").

1415. Den Grafen von Wied, Johann II. Herr zu Iscnburg, belehnte der Erzbischof Werner zu Trier mit einem jährlichen Mannlehcn von hundert Rheinischen Goldguldcn, auf den Zoll zu Boppard, wofür Johann und seine Nachkommen, ein cigenthümliches Gut dem Erzstift zu Lehen austragen und empfangen sollten. Wenn Johann, ohne männliche Erben, vor seiner Gemahlin Kunigunde von Wcsterburg, stürbe: so sollte diese die Summe als Witthum bis zu ihrem Ableben genießen. Aus besonderer Gnade aber sollte seine Toch­ter Anastasia und ihre männlichen Nachkommen das Mannlehcn fort empfangen, vcrmannen und verdienen. Als Zeugen hingen ihre Ingesiegcl an diesen Brief: Wilhelm, Graf zu Wied, Reinhard von Westerburg und Schaumburg, des letzten Schwager. Die Urkunde war,gegeben am St. Thomastagevff vnsern Stoffe Wcrn- hcrscck ")." Das Wicdischc Haus blieb in dem Genüsse dieser Rente bis 1582. Welches Wicdischc Gut aber Trier erhielt, ist unbekannt. Der Erzbischof Wcrncr suchte überhaupt die Fürsten in seiner Nähe für seine Po­litik zu gewinnen, indem er, wie seine Vorfahren, das Kurfürstcnthum Trier in achtbarer Stellung zwischen

1416. Teutschland und Frankreich hielt; selbst, als der Kaiser Sigismund gegen den Konig Karl VI. von Frankreich mit Heinrich V. von England ein Bündniß geschloffen hatte, gab Werner sein freundschaftliches Vcrhättniß zu Frankreich nicht auf - ^). Die späteren Kurfürsten von Trier thatcn dasselbe.

Aber auch die Stadt Köln erwarb sich unter unfern Grafen Freunde und Helfer in diesen bewegten Zeiten. Der Graf Salentin V.,der junge Herr" zu Iscnburg, bekam das Bürgerrecht zu Köln und eine jährliche Rente. Auch sein Vater Salentin I V. war in dem Jahre 1400 in die Bürgerschaft daselbst aufge­nommen worden, hatte fünfzig Mark von der Stadt bezogen, und ihrgcloefft, getruwe zo sun ind yre ere ind beste vort zo kercn ind zo dun up allen sieden. An dem Bürgerbrief ") Salentin's hängt das Siegel, wel­ches das Münzblatt N. 4. darstellt.

Allein nach seines Vaters Tode, der also um das Jahr 1420 erfolgt seyn muß, erklärte Salentin V., daß er an die Bürgerschaft zu Köln keine Ansprüche mehr mache, daß er verzeihen wollte,vmb nacme ind ge­fangene, die sein Vater in Zeiten der unbillen und kriege" an Köln verloren.

Salentin V. vermählte sich mit des Grafen Eberhard von Iscnburg - Grenzau Tochter, Philipp's Schwester, Adclhcit (<2. 1376), und empfing mir ihr den einzigen Erben Gcrlach I.

In diesen letzten Jahren bot der Erzbischof Otto von Trier die Mannschaften und Vasallen seines Kur- sürstenthums aus, und wagte selbst als Anführer große kriegerische Unternehmungen gegen die Hussiten, welche von 1419 an bis 1436 für des verbrannten Johann Huß Lehre und ihre Glaubensfreiheit stritten, kehrte aber mit eben so wenig Glück und Ruhm zurück, wie das gcsammte Tcutsche Heer ").

Die allgemeinen Anstrengungen, zu welchen dicscr Krieg die Tcutschcn Reichsstande nöthigtc, mochte auch die Wittwc des Grafen Dietrich III. von Runkel, und ihren jüngstcn Sohn Dietrich IV. veranlaßt ha­ben, ein Vicrtheil des Schlosses und der Herrschaft Runkel an den Grafen Johann III. von Kahcnclnbogcn, für 1000 Gulden zu versetzen. Diese Verpfändung wurde 1447 wieder eingelöst. Vorher war dicscr Graf Schuldner des Hauses Runkel mit 2000 Gulden gewesen, und hatte 1410 einen Nachlaß der Zinsen erlangt "). 1422. Der Graf Johann II. von Wied zu Iscnburg hatte dem Herzog Adolph von Berg und dessen Sohne

Ruprecht, wahrend sie an dem Kriege wider den Herzog Johann von Burgund, Theil genommen hatten und

1419.

1421.

40) Moser I. c. 41) Wenk I. o. Nh. I. 576.

42) Fischer, (-X5IX. Siehe 1582. 43) NonlK. Nt. T>ov, 1>. II.

44) Stadtarchiv zu Köln. 45) Wyttenbach's Gesch. v. Trier. Th. II.

46) Wenk. Th. I, Z17.