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Da dem Kaiser aus dem Reichstage eine erwünschte Kriegshülfe zugesichert wurde: so gewährte er in den Rcccsse den 10. Iuny den Evangelischen einen allgemeinen Rcligionsfricden bis zu einem Concilium. Ruhig und mmhig setzte nun Hermann sein Vcrbcsserungswcrk ein paar Monate fort. Dann aber erhoben sich gegen ihn wüthcndc Angriffe. Das Domkapitel gab am neunten Octobcr bei dem Probstc der Kathedral­kirche Georg von Braunschwcig-Lüneburg, der, so wie der Coadjutor Graf Adolph von Schaumburg, sich schwankend erhielten, eine Appellation, gegen alle Beschlüsse und Vorschritte des Erzdischoss, an den päpstlichen Stuhl und an den Kaiser ein, als höchsten Voigt der Kirche, und Vollstrecker der Religionsdccrcte. Es war in diesem Instrumente alles, was aus päpstlichen Bullen und Beschlüssen wider Luther und die Evangelischen angeführt werden konnte, zusammengestellt, der evangelische Hofprediger Mcincrshagen in Bonn verunglimpft, und was in Städten und Ortschaften des Erzstifts für die Reformation geschehen, von der schlimmsten Seite mit gehässigen Ucbertrcibungcn gezeigt. Der Unterschrift hatte» sich der Domdcchant, Graf Heinrich von Stolbcrg und etliche Capitularcn, angeschlossen. Die unteren Geistlichen wurden mit Drohungen dazu gebracht, die sich weigerten, abgesetzt. Dieser Appellation setzte Hermann einen widerlegenden Bericht an höhere Richter, in Lateini­scher Sprache, entgegen ?^), nachdrucksvoll, fromm und bescheiden. Er zeigte die Notwendigkeit einer Reforma­tion, wie die Stände sie noch 1538 auf der Reichsverfammlung gewollt hätten, erklärte, daß sein Verfahren keines Einzelnen Wohlstand verletzt habe, und nur auf Gemeinwohl, auf Gottes Ehre und auf Reinigung der Kirckc von scbmälichcn Verderbnissen gerichtet scn. Seine Handlungen verdienten weder des Papstes Verdammungs- Mthcil noch die Beleidigungen des Kapitels, er folge den Aussprüchen der heiligen Schrift, die er menschlichen Verordnungen vorziehe, und sey durch sein Amt verpflichtet, Abgötterei, unhcilige, gottlose Gebräuche, falsche Dogmen, abentheucrliche Ccrcmonien, die von Christus Lehre abwichen, zu ändern und abzustellen; er habe keine Ketzerei eingeführt, vielmehr eingeführte ausgerottet, und da ihm dazu das Kapitel den Beistand versagt, fremde bewährte Männer bcizichcn müssen. Nehme der Clerus die Appellation nicht zurück - so berufe er sich selosi auf ein freies christliches und nationales Concilium.

Kurz darnach, den 18. November, streute das Kapitel eine Bekanntmachung aus, in welcher es nickt nur alle seine Anfälle auf die Reformation wiederholte, sondern auch dem Erzbischofc aufrührische Versuche, und die Schuld der Kirchcnzersiörungen zuschrieb. Es wirst ihm vor, daß er weder auf des Kapitels Ver- bcsserunascntwurf, der den Satzungen der Kirche und den Conciliendeschlüssen angemessen sev, noch auf des Kaisers strenges Verbot geachtet, sogar schon eine Kirchenvisitation gehalten habe. Es beschwört ihn endlich, mit seinen Acnderungeu einzuhalten, und der cingegangncn Landcsvcreinigung nach;ükommen. Hermann antworte« darauf den 13ten December in einer öffentlichen Schrift, erzählte ausführlich den Hergang der Sacke, berief sich auf die Kunde und das Gewissen der Stande, schilderte den traurigen Zustand seiner Diö- ccs wie längst nicht allein das Volk,,sondern selbst Ordcnsgcistlichc und Pastoren, von den zehn Geboten, dem Gebet des Herrn, der Bedeutung und dem rechten Gebrauche der Sacraiwnte und von andern Haupt­stücken der christlichen Lehre, nichts gewußt, durch Fabeln, Mcnschcnmcinungen und Aberglauben den Gottes­dienst verderbt, und in Sitten und Wandel Acrgcrniß gegeben hätten. Gegen diese Ucbcl habe er seit zwei und zwanzig Jahren vergeblich Mittel gesucht. Der Kaiser selbst habe sich darum bemüht, und in dem Dc- crctc von Würzburg 1541 sey den Prälaten ausdrücklich eine Reform zur Pflicht gemacht, und 1542 den zehnten März von den Provinzialständen des Erzstifts begehrt worden. Weil aber die Versammlung seiner Kirchcnbcamtcn im September 1542 seine Vorschläge nicht angenommen: so sey ihm von seinen Ruthen der gelehrte und friedliebende Buccr empfohlen worden, der auf der Reichsverfammlung 1541 als Dcputirter, und auch von dem Kaiser geachtet worden sey. Buccr habe zu Bonn, nach seinem, des Erzbischofs, Willen, im Anfange über die Mißbräuche geschwiegen, das Kapitel aber habe, 1543 den 9. Januar, auf eine schmer­zende Weise zu erkennen gegeben, daß es Menschengedankcn dem Worte Gottes vorziehe. Die Annahme des

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74) ^902tu1c>5 i'LlVNatorios, od« wic er selbst den, Titel bestimmte, Ii'düIIuTn älin!5«c>i-imn. Le^enä, III., 5ct. 27.