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Rcsormationsbuchs würde ohne Zweifel das Reich Christi in dem Erzstifte befördern, die Verwerfung desselben aber zeitliches und ewiges Verderben fürchten lassen. Bucer'n habe er vor Vollendung des Werks nicht ent­lassen können. Dem Senate in Köln gereiche es zum Lobe, daß er dem Kapitel einträchtiges Benehmen mit dem Erzdischofe angcrathcn habe. Ware dieser Nach von dem Kapitel ungesäumt befolgt worden: so hatte alles Gute Fortgang gewinnen können. Das Mandat des Kaisers sey durch falsche Eingebungen erlangt wor­den: der Erzbischof sey dem Kaiser zwar Gehorsam schuldig und dazu bereit, von dem aber, was er durch göttliche Gnade als wahr und christlich erkannt habe, und was das Gewissen ihm bezeuge, werde er nichts ab­ändern, dicß könne er ohne Sunde wider den heiligen Geist nicht thun. Luther sey ohne Untersuchung, ge- waltthätig, tyrannisch verdammt worden. Von dem Wormscr Beschlüsse wider Luther'n habe er nichts gesehen. Habe er auch gegen den Papst Verbindlichkeiten gehabt: so erkenne er diese nicht mehr an, nachdem er die Wahrheit erkannt habe; denn kein Vertrag, kein Schwur, durch welchen Gottes Ehre verletzt werde, habe Kraft ?5). Von dem Ncformationsbuche scycn Eremplare dem Kaiser und den Rcichsständcn übcrsandt, anc dere aber vor Erscheinung des Antididagma ohne sein Wissen verkauft worden. Einigen Pastoren habe er, auf ihre Bitte erlaubt, die Sacramcutc in Teutschcr Sprache zu verwalten, damit das Volk sein Amen dazu­sitzen könne. Eine Visitation habe er zwar vorgehabt, aber wegen zu vieler Widersprüche noch aufgeschoben. Bei der letzten Zusammenkunft mit dem Kaiser l^abe dieser zwar Einstellung der Reformation bis zu künftigen Beschlüssen gefordert, auf des Erzbischofs Gründe aber die Verkündigung des lauteren Wortes Gottes zugelassen. Die Landcsvcrcinigung gehe die Sache der Religion nichts an, und er werde durch jene nicht gehindert, zu thun, was Gottes Wort fordere, und worüber er sich vor Concilien und Reichstagen verantworten könne''''). Auf Hcrmann's Erklärungen sandten die Papstler die Appellation ab: Hermann berief in den letz­ten Tagen des Jahres wieder eine Versammlung der Stande nach Bonn. Sie wählten einen Ausschuß. An diesen schickte das Domkapircl den neun und zwanzigsten des Decembcrs Deputirte, mit Instruction, nach welcher sie, unter andern, sagten: In Absicht der Religion müsse der Ausschuß leicht ersehen, daß nach papst­lichen und königlichen Ermahnungen dem Kurfürsten in seinen Neuerungen nicht zu willfahren sey.Die Clc- riscy repetire yre furgethane bitt vnd bcgcrc abermals eyndrechtlich seyner Churf Gn. van solchen yrcm fur- nemmcn dcscrgcstalt abzulassen, dcse predicantcn abzuschaffen vnd alte christliche ccrcmonycn wie gcwonlich zu halten, bis zu gcmeyncr cyndrechtigcr christlicher ordcnlicher vcrglichung, als wir zu Gott hoffen styn Gnade cynsmails verlchen werde." Außerdem werde ein ehrwürdig Domkapitel sich an kaiserliche Majestät und alle Stände wenden, und dem Kursürstcn die geschworne Treue aufkündigen ??). Darauf antwortete ihnen Hermann: Von ihrem Eide sich loszusagen, stehe nicht in ihrer Gewalt, dazu sey die Erkenntniß ei­nesvollgültigen Gerichts nothwcndig. Acht Tage nachher schrieb er ihnen selbst, und ließ ihnen noch durch seine Räthe sagen: Er sehe wohl, daß die Canoniker die Sache der Religion gering achteten, und es ihm zum Vergehen anrechneten, daß er sich des verhaßten Lutherthums verdächtig mache. Er habe sich aber darin keineswegs übereilt, sondern schon vor zehn, fünfzehn und mchrcrn Jahren in vielen Zusammenkünften sich mit Freunden berathen, wie den Mißbrauchen in der Kirche und vornehmlich der unerträglichen Verdorbenheit der Römischen Curie zu steuern sey. Da aber alle Hoffnung aus Verbesserung verschwinde, und er in seinem hohen Alter für das Heil seiner Seele, und für Gewissenöruhe ernstlich sorgen müsse: so habe er selbst die heilige Schrift und andere gottselige Bücher gelesen, sich mit Hülfe gelehrter Männer von der Reinheit der protestantischen Lehre überzeugt und befunden, daßan dieser Sache uns und allen wahren Gottcsmenschen unsrer Seelen Heil, Wohlfahrt und Sccligkeit will gelegen seyn." Er habe das Vertrauen, daß niemand ihn in den vielen Jahren seines Erzbisthums eines Ungehorsams gegen Kaiser und Papst in äußerlichen und bürgerliches! Dingen beschuldigen werde; auch habe er dem Erzstifte durch Anstellung von zwölf bis fünfzehn evangelisch.« Predigern keine Kosten gemacht, sondern unterhalte sie meistens von seinen Familieneinkünften,

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75) Llcü'an 1, c,

77) Ivwz, Filter. <üc,I. Muscr.

76) Leclienä, I, c.