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Da der Erzbischof von Trier jetzt auch wieder die Ansprüche ans Rechte in dem Kirchspiele Heim- vach, von Wicd Neuerungen genannt, erhob: so verpfändete der Graf Johann IV. nebst seiner Gemahlin Katharina seinen Thcil des Kirchensatzcs und Zehnten zu Heimbach, die Voigtei in dem Kloster zu Römers- dorf, seine eigenen Leute zu Heimbach, und die Dörfer Gladbach und Weiß, an den Obristen von Neiffen- berg für 10,000 Gulden °>).
Der Erzbischof Johann Vi., klug und kräftig, aber nicht geliebt, zumal nach der ungerechten Vertreibung der Protestanten aus Trier, hatte, wie mit andern Städten, so nun auch mit Koblenz zu kämpfen. Die Bürgerschaft empörte sich wider die gesteigerten Auflagen, versagte dem Erzbischof den Gehorsam und selbst die Aufnahme in die Stadt. Cr aber schloß die Stadt ein, und zwang sie durch Mangel zur Unterwerfung; sie mußte ihm Treue schwören, seine Gesetze anerkennen und 12,000 Goldgnldcn Strafe erlegen. Die Festuug Ehrcnbreitstein ließ er seitdem mit mehr Werken versehen °^.
Von diesem Erzbischof begehrte Johann zu Wied für seinen Sohn Wilhelm IV. (S. 1660) die kirchliche Gerichtsbarkeit, Personal, der Pfarrkirche Feldkirchen, in einem lateinischen Schreiben, welches die Augsburgische Conscssion die Summe seiner Religionsüberzcngungcn nennt ^). Wilhelm aber mußte sich in dem folgenden Jahre verpflichte!,, „seines Herrn zu Trier Gerichtsbarkeit in der Grafschaft Wied über die Kirchen fernerhin üben zu lassen. Doch hatte diese Verpflichtung keinen Bestand; denn 156? findet sich's, daß Johann das Pfarreigeld von Feldkirchen, das in Irlich niedergelegt war, durch seinen Beamten Adam von Merle aufheben ließ 2°).
Der Graf Friedrich zu Wied, Dechant, Propst zu Köln und zu Mastricht, wurde, nach Gebhard von Mansfeld, zum Erzbischof von Köln erwählt, seines Namens der Vierte "«). Er wohnte im September der Königswahl Marimilian's II. zu Frankfurt bei, wohin sich auch der Graf Johann von Isenburg- Grcnzau, Sohn Hcinrich's des Aeltern (S. 1530), Domherr zu Trier und Strasburg, begab, begleitete den erwählten König nach Aachen, und krönte ihn -?).
Sein Bruder, Graf Johann IV. gerieth wahrend deß mit dem Grafen Adolph von Sayn, und mit Arnold von Isenburg - Grenzau in neue Zwiste; mit jenem über die oben 1555 berührte Belchnung mit Vraunsberg, die Johann nur gegen Erfüllung des Poppclsdorfer Vertrags rccognoscircn wollte; der Strcit dauerte fort bis 1590 '^). Mit Arnold zerfiel er neuerdings wegen Irrungen über Grenzhauscn und Ransbach. Johann fodcrte unter andern, daß Arnold ihm vier zu Grcnzhausen gepfändete Pferde wieder erstatten sollte. Der Erzbischof Johann wollte Schiedsrichter seyn; die wechselseitigen Reibungen aber wurden seitdem, bis zum Absterben des Isenburg-Grcnzauischen Stammes fortgesetzt«').
Der Graf Johann von Isenburg-Grenzau entsagte seinen geistlichen Würden zu Trier, und vermählte sich, da der Linie die Erlöschung bevorstand, mit des Grafen Dietcrich von Mandcrscheid hinterlas- sencn Tochter Erica. Zu seinem „ehrentagh vnd Kirchengangh nach Christlicher Vrdnungh sampt Heimfu- rung den nächstkommcndcn 22sten Augusti in Grensaw" lud er in einen, Handschreiben seinen Vetter Grafen Johann zu Wied ein. Datum Yscnburg den 6ten Aug. 2°). Er genoß des ehelichen Glücks nur bis 1565, da er ohne Leibescrben starb.
Der Erzbischof und Kurfürst von Köln, Friedrich IV. Graf zu Wied, sah noch seiner Bestätigung von Rom entgegen; er wendete sich deßhalb an den Kaiser Ferdinand I. und erhielt von dessen Hofvrcdu ger Matthias Erhard einen Brief, in welchem derselbe sagt: er habe mit Freude des Fürsten Schreiben erhalten, und dem Kaiser die treue Gesinnung des Kurfürsten vorgelesen; der Kaiser habe ihm befohlen, dem
«2) Neuw. Arch. 53) Vrnwsr. Wyttenb.
34) Neuw. Arch. „noltrae religio«,? cKi^Uan^e äoctl'inao, cuius inininZ, in .^ugultün» «onle«i?n« eom^il^«^l2
etc." Arch. zu Runkel. 2Z) Neuw. Arch. 26) 51er«. S. die Münze. 27) Klers.
LL) Moser. 29) Neuw. Arch. Zc>) Fischer, N. ll!.XIIl.
