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wählt gewesen, ehe das Gesetz bekannt geworden, theils fordere der Zustand des Erzstifts und die Zeit hier eine Milderung u. s. w. Diese Fürbitte wurde zu Augsburg den 30sten März ausgefertigt. Friedrich schrieb selbst an den Papst: Er würde gerne ein Glaubensbekenntnis; ablegen, weil er nichts anderes glaube, als was Christus und seine Apostel gelehrt, und was durch die Bischöfe fortgepflanzt worden sey, wenn nur nicht ihm zuerst dieß auferlegt worden wäre. In einem andern Schreiben an die Cardinale erklärte er: vor drei Jahren habe er das Erzstift übernommen, und sehr verschuldet gefunden, so daß er jetzt noch nicht sehe, wie nur die Summe zusammenzubringen sey, die zu seiner Erhaltung hinreiche. Er habe bei dem vorigen Papste Pius IV. um Nachlaß von der Tare gebeten, und sie sey ihm bis aus ein Dritttheil erlassen worden. Darauf aber habe man ein eidliches Glaubensbckcnntniß von ihm gefordert, und doch sey ihm nichts verhaßter, als jene neuen Lehrsätze, die in dieser Zeit jeder Landstreicher zum Unheil für Tausend« aus eigenem Gehirn zu erdichten sich nicht scheue. — Da er unter den Kölnischen Erzbischöfcn zuerst das Bekenntnis) leisten solle: so scheine ihm das nicht billig zu thun. Die Cardinäle möchten um seme Bestätigung sich verwenden ^). Da diese nicht erfolgte: so legte Friedrich die erzbischösiichc Würde, auch wegen Kränklichkeit freiwillig nieder. Man hat ihm vor der Welt das Zcugniß gegeben, daß das Erzstift und das Reich an ihm einen von früher Jugend an gelehrt gebildeten und ausgezeichnet rechtschaffenen Fürsten verloren habe, der das Erzstist vortrefflich verwaltete und allgemein geliebt war. Aus Dankbarkeit und Hochachtung wurden ihm 3,0llU Goldguldcn Iahrgchalt ausgesetzt. Sein Nachfolger widersetzte sich diesem Anerbieten; Friedrich hatte sie jedoch in dem ersten Jahre seines zurückgezogenen, der Lesung heiliger Schrift gewidmeten Lebens in Köln, noch nicht empfangen, als er am 23. Dccember des Jahres 15i^8 daselbst starb, und am 26sten Decbr. in der großen Dominikanerklosterkirche zu Grabe gebracht wurde. Dort in dem großen Chor wurde ihm in Erz folgende Grabschrift gesetzt:
Npitanniurn ^riäeiici äs Weäa. ^rcn. ob. 1568.
H.nno 1568. äie 23. Decemr.. obiit Nevereit-
äislimu« et i!Im«tri55irnuL ?rincen5 et
lloliiitinc: I). I^iäerieuz (Üc>nie5 in Weäct
Dom.inu5 in, I^onKel et IznnKerß
«tc. cum ante llnnum ^rcl^iepilca^ali
et Nlectorali Di^nit^tiou.5 5uc>nte
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Sein Nachfolger in dem Erzbisthum war der Graf Friedrich Salentin VI. (S. 1565) von Isen- burg-Grenzau, erwählt den 23sten Decbr. 1567. Auch er hatte, wie seine Vorganger, bei dem erschöpften Zustande des Erzstifts, Ursache, aus Erfparniß zu denken. Von den 80,000 Gulden, welche das Haus W.ed von Köln zu fordern hatte, war noch nichts bezahlt, und Graf Johann IV. übertrug diese Forderung seinem jetzt mündigen Sohne Hermann I. (S. 1545). . <. ,
Auch die Forderung rückständig gebliebener 6,000 Goldgulden Iahrgchalt m den letzten Jahren des Kurfürsten Hermann, die er auf seinen Neffen Johann übergetragen, wurden diesem von der Stadt Antors vorenthalten (S. 1552). Johann hatte dcßwegen 1565 etliche Bürger von Antorf in Frankfurt verhaften lassen. Darüber beschwerte sich die Statthalterin der Niederlande Margaretha 1566, und wies den Gläubiger an Kanzler und Rathe in Brabant. Der Kanzler versprach auf die Unterhandlung des Grafen lud- wig von Nassau, für Wied bei dem Könige von Spanien sein Bestes zu thun. Es erfolgte aber nichts (S. 1620) ^).
3?) I^raF. Qelsn. , , . . .....
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33) Neuw. Arch.
