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1569. Das Haus Wicd kam mit Pfalz in engere Verbindung durch die Vermählung der ältesten Tochter

Iohann's IV. Juliana (S. 1546), mit dem Pfalzgrafen Richard zu Simmern, Herzog in Baiern, Bruder des Kurfürsten Friedrich >II. Diese Ehe blieb zwar kinderlos, Richard aber war bis zu seinem Tode ein treuer und vielfach wohlthätiger Freund der Verwandten seiner Gemahlin ^).

Auf die Erhaltung und Hebung des Iscnburg - Grenzau'schen Grafcnstammes war der Erzbischof und Kurfürst Salentin VI. bedacht. Er verschaffte demselben das ju« <l« nun !>vc>l^ni(lu, und ließ seitdem den Entschluß allmälig bei sich zur Reife kommen, seinen geistlichen Würden zu entsagen, um seinen Erblanden sein Geschlecht zu erhalten. Er ward mit des gcfürstcten Grafen Johann zu Mark und Arburg Tochter, Antonia (Sidonia) Wilhclmina, bekannt, und unterhielt mit ihr mehrere Jahre hindurch einen ge­heimen Briefwechsel bis zu seiner Vermahlung 1577. Bis dahin war er für das Erzstift Köln und für das Stift Paderborn als Administrator ein sorgsamer Fürst. Während der Unruhen in den Niederlanden ließ er verschiedene feste Platze des Kölnischen Gebiets ausbessern; auch die obere Burg Wied erhielt einen neuen Anbau, besage der Iahrzahl über dem Thore.

i^o. Mit dem Erzbischof von Trier, Jakob III. von Elz, errichtete der Graf Johann IV. zu Wied, nach

langen Irrungen (S. 1561), wegen Heimbach, ohne Zuziehung des Grafen von Isenburg, einen einseitigen Vertrag, kraft dessen Johann dem Erzbischof den versetzten Kirchensatz, den Zehnten, die Voigtei von Römers- dors, die Leibeigenen, und noch andere Güter und Einkünfte, samntt Hohcitsrechtcn, für 8,050 Gulden über­ließ; und dieser Ucbertrag wurde von dem Kaiser Maximilian II. bestätigt^).

!-i7l. Iohann's IV. zweite Tochter, Magdalena (S. 1545) wurde, durch Vcrmittelung des Landgrafen Ri­

chard zu Simmern, mit dem Grasen Sicgmund zu Hardcck, Glaz und in Machland, Erbschcnken in Dcster- reich und Erbtruchseß in Steicr, vermählt. Nach einem, den 19ten Iul, errichteten, Ehevertrag erhielt sie 3,000 Gulden, und that auf weitere Ansprüche Verzicht <-). Der Graf Johann zu Wicd hatte in Betreff des Streits mit Sayn, wegen Irlich, den Hermann von Sayn (S. 1568) wieder anregte, seine Klagen dem Reichskammcrgerichte übergeben. Jetzt verwahrte er sich durch ein Notariatsinstrument, daß er, wenn er nach Irlich reite, und dem Grafen von Sayn die Hand reiche, damit seiner Klage sich nicht begebe^). Der Religionszustand des Dorfes Irlich, seit zehn Jahren dem Tricr'schen Kirchcnregiment ein Acrgcrniß erregte nun auch den jesuitischen Eiser des Erzbischoss Jakob Hl. gegen den Grafen zu Wied, noch mehr

lZ7?. aber dessen fortschreitende Kirchcnrcinigung in der Grafschaft Nunkel. Der Graf ließ sich jedoch nicht stö­ren, und seine Gemahlin Katharina (S. 1545) ließ, gleichzeitig mit dem Grasen Johann von Diez, im Juli, alle Chorkappen, Meßgewänder, Alben und andere Ueberblcibsel der katholischen Kircheneinrichtung, einsam­meln, und die Kirchen nach Calvinischer Einfachheit verändern -').

Die noch übrigen Töchter dieser gräflichen Aeltern, Anna, Katharina und Agnes erreichten jetzt auch ihre Bestimmung. Anna ward Gemahlin des Freiherr« Hans Wilhelm von Noggcudorf und Mollcnburg. Kaiserlichen Raths und Landmarschalls; Katharina wurde mit dem Grafen Philipp von Hanau, und Agnes

,172. mit Gottfried, Herrn zu Limburg, Erbschenken des Römischen Reichs, vermählt").

Der Graf Johann !V. zu Wied bemerkte es gewiß mit Vergnügen, daß in seinen letzten Lebens­jahren, doch einer der nachbarlichen Herren seine religiösen Gesinnungen und Bestrebungen mit ihm zu thci- lenansicng; es war der Graf von Sayn, Heinrich IV. , der aber noch einige Jahre vergehenließ, che er in feinem Gebiet die Reformation versuchte. Indcß schien die Abtei Sayn dieß und jenes ihrer Güter in pro­testantischen Umgebungen lieber zu veräußern. So verkaufte sie, unter dem Abte Brandes, ihren Hof M

4Z) Ne>«. Arch. 44) Günther, Gesch. v. Romersdorf. Unser.

4^) Fische, 3?. CllXXXV, 46) Recht!. Erweis ?c.

47) Arch. zu Neuwied und Rünkel. Vergl, Sicubing's Kirchen- und Ref. Gesch. der Nassau.-Oramschen Lande.

-i») F lcher, N. CllXXXVI. (X^XXXVII.