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Mansfeld irrten nun als Räubcrhorden auch in den hiesigen Gegenden umher. Johann Tzcrklas Tilly,

nun zum Rcichsgrafen erhoben, mochte mit Hermann II. bekannt geworden seyn; er ward Taufpathe der 1624.

Gräfin Luise Julian«, des neunten Kindes von Hermann, geboren den 16. Aug. ").

Kurz nachher begab sich Graf Hermann II. nach Köln, und errichtete dort, man weiß nicht, ob wegen Erkrankung, oder aus einem andern Grunde, ein Testament, den 80. September, in dem er 6,000 Gulden zu einer Schloßcapclle in Dierdorf bestimmte, das Erstgcburtsrccht in seinem Stamm neu festsetzte, die evangelische Kirche in seinen Landen bestätigte, die Erhebung einer Fräulcinstcucr anordnete, auf Miß- heirathen der Gräfinnen Strafe setzte, den Hof Lichtendahl zu einem bestandigen Wittwensitz erklärte, und zu Vormündern über seine Kinder, nebst seiner Gemahlin seinen Bruder Johann Wilhelm zu Wieb, Phi­lipp Reinhard zu Solms-Lich, Ernst von Sayn-Wittgenstein, und den Kurfürsten Ferdinand von Köln er­nannte "). Seinen drei jüngsten Schwestern: Agatha, Amalia und Emilia (S. 1576), und seiner Nichte Johanna Walburgis (S. 1606) versprach er in seinem Testamente ein Andenken. Seine Söhne setzte er zu feinen rechten, wahren und ungezweifclten Erben ein, und seinen Töchtern überhaupt bestimmte er eine gewisse jährliche Summe ^). Von seinen Schwestern war Iuliana an den Grafen Marimilian von Pap- pcnhcim vermählt (S. 16N1), Anna blieb Stiftsdame zu Hcrvordcn (S. 1606); Agatha Katharina blieb ledig, Anna Amalia verchlichtc sich 1625 mit dem Frciherrn Matth. Heinrich von Kaynach^), und Emi< lia 1628 mit dem Frciherrn Wilhelm Wam'tzky von Chcmnitzky -°).

Hermann II. kehrte bald darauf nach Dierdorf zurück, denn er war am 12. Octbr. nicht mehr in Köln, als dort ein Münzprobationstag gehalten, und dcssc» Beschluß und Abschied ihm und Johann Wil­helm zugesandt wurde. Er hatte seine Vollmacht in Betreff des Münzregals eingeschickt -'). Inzwischen hatte sein Bruder Johann Wilhelm zu Wied mit dem herrischen Erzbischof Philipp Christoph von Trier neue Kämpfe, als dieser sich der Wicdischen Hohcitsrechtc in Irlich anmaßte, und, nach gewohnter Weise, in einem Schreiben schlechthin behauptete, daß Kurtricr Voigtci- uud Landeigenthumsherr zu Irlich scy.

Dieser Erzbischof, gcboruer Herr von Sötern, seit 1623 an der Regierung zu Trier, verfuhr nicht allein gegen Landesherr« in seinem Sprengel, sondern auch gcgm die Stifter, Städte, Landständc und gegen alle Bewohner seines Gebiets, je länger desto willkührlicher uud gewaltsamer. Die freie Abtei St. Marimin 1625. sah sich durch seine gewinnsüchtige Herrschsucht, die er über sie behaupten wollte, gcnöthigt, den Kaiser Fer­dinand II. um Hülfe zu bitten. Da sandte auf des Kaisers Befehl die Spanische Infantin Isabella, Statt- haltcrin der Niederlande, den Grafen Ernst von Isen'^urg (S. 1619) mit bedeutender Macht zum Schutz der Abtei, aber auch, um einen Thcil des Erzstifts, und die Grenze gegen Frankreich zu besetzen, woher der Erzbischof Beistand erhalten konnte ^°). Nun suchte der Erzdischof in mehreren Confercnzcn zu Engcrs die benachbarten Herrn zu einer Vereinigung wider die kriegerischen Bedrückungen seiner Lande zu bewegen. Die Unterhandlungen wurden bis 1627 vcrhebcns fortgesetzt ").

Auch Graf Hermaun II. gericth mit diesem Erzbischof über das Oeffnungsrccht zu Dierdorf in ei­nen Streit, der einige Jahre dauerte. Schmerzlich empfand er in diesem Jahre eine Empörung seiner Dier- dorfer Unrcrthanen, die sich weigerten, die ausgeschriebene Reichs - und Kreisstcucr zu bezahlen, die Natural- dicnste und das Eckergcld zu leisten, und sich gegen ihren rechtmäßigen Herrn durch Antastung eines in die Erde gesteckten Pflugwcscls verschworen, um bei einem fremden Schutz zu suchen. Mit Hülfe des Grafen Johann Wilhelm mußten sie sich zum Gehorsam fügen, und an Eides Statt, bei Verpfändung alles Ihrigen angeloben, daß sie allen Austagen und Befehlen der Obrigkeit Gnüge thun wollten.

Noch lebte Hermann's II. Mutter, die Gräfin Walburgis (S. 1576) in Wied, seines Oheims, Wil-

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24) Arch. zu Runkcl. Hermann schreibt Tyly. 25) Arch. zu Nenw. und Runkel.

26) Fischer, N. 5llI.IX. 27) Fischer, N. 55XI.III. 28) Fischer, N. 55XI.IV.

29) Arch, zu Neuw. Z0) Wyttenbach, Gesch. ven Trier, B. III. S. 1Z3.

31) Arch, zu Neuw.

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