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1625. 1627,
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Helms IV. Wittwe Johanna Sibylla (S. 1584) auf dem Schlosse Nunkel, und bezog ihre Witthumseinkünfte; an ihre noch unverehlichten Tochter hatte er Taufende abzugeben; die Zahlungen an seinen Bruder Philipp Ludwig zwangen ihn zu schweren Schulden; das Land litt mit jedem Jahre mehr unter Erpressungen, die durch umherschwarmende Raubkrieger, besonders nach Tilly's Sieg (1626 d. 27. Aug.) über den Konig Christian uon Dänemark bei Luttcr, immer häufiger wurden. Das neuentdcckte Bergwerk in der Grafschaft Runkel schaffte nur wenig zur Deckung so vielfacher Bedürfnisse, an welche sich noch die sür Hermann immer noch zunehmende Kinderzahl reihere. Sein zehntes Kind, der Prinz Ferdinand, empfing am 3. März des folgenden Jahres das Dascyn, und eine Tochter Dorothea Sabina das Jahr darauf den 17. Iul. Jetzt erhielt die Gräfin Maria Magdalena, Tochter Wilhelm's IV. (S. 1684) ihre Ausstattung, bei ihrer Verbindung mit dem Frciherrn Adolph von Willich ^ -). Ihre Schwester Elisabeth war an den Grafen Philipp Reinhard zu Solms-Lich vermählt. Am neunten April des nächsten Jahres starb die Mutter der regierenden Grafen, Walburgis zu Wied, 73 Jahre alt, und wurde daselbst in der Kirche beigesetzt ^). Im Dcccmber (den 1.) kam Hermann's zwölftes Kind, Elisabetha Katharina, zur Welt.
Bei der guten Haushaltung, die Hermann führte, wurde indcß manche Schuld abgetragen. Auch eine Summe, welche der Marschall uon Eltz 1612 auf den Wiedischen Antheil an Meudt vorgestreckt hatte, tilgte jetzt der Graf ^). Die andere Hälfte von Meudt war Kurtricrisch. Noch längere Zeit hinfort mußten die Mcudtischcn Leibeigenen sowohl an Wied, als an Trier das Bcsthaupt, an die letzte Behörde unter dem Namen Kurmuth, abgeben ^).
Die Lagen und Verhältnisse, in welchen die Hauser Wieb und ihre Besitzungen gegen Trier sich befanden, vermehrten auch in diesen schweren Zeiten, wie immer, die Uebel, mit denen unsere Landesherren zu kämpfen hatten. Obgleich die Grafschaft Wied, sammt ihren »Erbstücken von der Grafschaft Nieder - Iscnburg, seit 1612 zu dem Niedenhein.Westphälischcn Kreise gezogen, und zu diesem besteuert wurde: so forderte doch der Kurfürst von Trier, wegen dieser Erbgüter, als ob sie mit der Grafschaft Iscnburg in den Kurrheinischen Kreis gehörten, die Steuern auch zu diesem^), und übte, wie wir in der Folge sehen, theils deßhalb, theils aus anderen weltlichen und kirchlichen Schcingründcn, sogar gewaltsame Ungerechtigkeiten gegen Wied aus.
Der Kurfürst Philipp Christoph brauchte viel zu seinem Zwecke. Auch hatte er jetzt den Bau des Schlosses im Thal Ehrcnbreitstcin vollendet und bezogen, das er Philippsburg genannt wissen wollte ^«); und um seine Gewalt wider alles Recht zu behaupten, hatte er für seine Soldaten Geld nöthig.
Die Spanier waren aus dem Tricr'schen durch Koblenz -größtcntheils abgezogen. Ihr Befehlshaber, der Graf Ernst zu Iscnburg (S. 1625), verweilte einige Zeit in seinem Lande auf Grenzau. Hier bemächtigte er sich der Kirche zu Iscnburg wieder für den katholischen Gottesdienst, nachdem sie an fünfzig Jahre dem protestantischen gewidmet gewesen war (S. 1574, 1591), und verbot einem Wiedischen Beamten zu Vilbach, seine Frau dahin begraben zu lassen, erlaubte aber dieses Begräbnis, seinen Dienern ^).
Diesen Muth, sich wider die Evangelischen zu erheben, gewannen die Katholischen durch die Uebcr- macht der kaiserlichen Waffen unter Tilly und Wallcnstcin, welche bis zu dem Jahre 1629 die protestantische Religionsfreiheit in Teutschland mit gänzlicher Unterdrückung dcdrohcten, so daß der Kaiser Ferdinand II. den 6. März ein Nestitutionscdict erließ, kraft dessen die evangelischen Rcichsstande die seit 1562 in Besitz genommenen katholischen unmittelbaren Stiftcr und geistlichen Güter zurückgeben sollten. Die evangelischen Reichs- fürstcn suchten dieser Forderung auszuweichen, bis ihr Netter aus Schweden kam. Die Grafen zu Wied wurden nun von dem Erzbischof zu Trier mehr als je bedrängt; dieser setzte sich sogar mit Gewalt in den Besitz des Schlosses zu Dicrdorf. Sic erklärten sich daher über diese Gewaltthat und über das Edict überhaupt
32) Fischer, N. 6QXXXIV. 35) Arch. zu Neu«. 37) Arch. zu Neun,.
33) Arch, zu Ncuw. 36) Wyttenb. B. III,, S. 12«.
34) Arch- zu Neu!?.
