-

^2R«M'.'

«»?/»!>!

^W»»WM»

220

H

Soldaten, um die von Trier lehnrührigen Ortschaften zur Unterwerfung zu bringen, wurde aber an die Köl­nische Commission gewiesen. Bald darauf rückten, nicht ohne Veranlassung der immer noch unzufriedenen Gra. sin Johanna Walburgis, die jetzt auch über Untcrthancntroh klagte, Pfälzische Kricgslcute, mit Commissarien, in Fricdrich's Herrschaft ein, und besetzten nach einem kurzen Gefecht mit Wiedischcn Landrcitern, Brauns- berg. Friedrich zog sich nach Andernach zurück. Kurpsalz verklagte ihn zugleich hart bei dem Kaiser, und bat, daß die Commission auf Kurköln aufgehoben und Friedrich an seinen Lchcnshof verwiesen werden möchte. Die Pfalzische Commission auf Braunsbcrg lud, noch im November, alle Wiedische Diener zur Verantwortung vor, und bedrohte den Grafen mit Entziehung des Lehens, wenn er nicht von allem Verfah­ren wider seine Untcrthanen abstehe. Darauf antwortete Friedrich d. 5. Decbr. aus Andernach: man solle ihm seinen gebührenden Titel geben; von der kaiserlichen Commission könne er nicht abgehen und die Kur­pfalzische anerkennen. Mittlerweile langten 1500 Mann Kurkülncr in der Grafschaft an, belagerten die Vcste Braunsbcrg, eroberten sie den 19. Dccember, wobei einige getödtet und verwundet wurden, und die Pfalz« zogen ab. Ein kaiserliches Mandat erging zu gleicher Zeit an Kurpfalz, daß es nicht wagen solle, wider die Kölnische Commission zu handeln, wenn es nicht des offenen Fricdcnsbruchcs wegen strafbar werden wolle. Friedrick) nmchtc das Verfahren von Kurpftckz durch ein Manifest bekannt. Dieser Hof begehrte auch von dem Weltcrauischcn Grafencollcgium, daß es sich Fricdrich's nicht aunehiucn, sondern Pfalz unterstützen möchte; das Collcgium aber entgegnete: es wolle weder die löblich hergebrachte Ncichsunmittclbarkeit des Wiedischcn

In Sachen

)cr Untcrthanen scy

Landcsherrn beeinträchtigen, noch wider kaiserliche Commission handeln.

gegen den Grafen Friedrich dem Lehnsherrn keine Cognition zu gestatten. Unterdessen hatte die kaiserlich? Commission aus den obengenannten empörten Dörfern nichrcre Unruhstifter gefangen gesetzt, und fodcrte an­dere, bei strenger Strafe, nach Bonn vor Gericht. Die Kölnischen Soldaten blieben wahrend ihres Aufent­halts in unserer Grafschaft nicht überall in den Schranken des Erlaubten. Der Abt Gerhard zu Romcrs- dorf bat den Grafen: er möchte die Kölnischen Ofsiciere in Neuwied uud Heddcsdorf ersuchen, daß sie ihren Leuten verböten, auf dem Convcntshofc Langcndorf das Gehölz abzubrechen. Sic verübten auch iu Fahr und Wollendorf Räubereien. Es flohen nicht Wenige aus dem Wiedischcn in das Tricrische; sie wurden jedoch zurückgewiesen 2°). 1601. Nicht besser machten es die Kurpfälzer, die, ein paar hundert Mann stark, aus dem Wiedischcn abge­

zogen, das nahe Saynische, d. 10. Januar, auf kurze Zeit besetzten, worüber Pfalz mit Trier noch in Streit war (S. 1650), nachdem dieses durch den Vergleich 1652 mit den Saunischcn Erben das Schloß und Thal Sann sammt Zugehörungen an sich gezogen. Die eine Erblochtcr von Saun, Eruestina, vermählte Grafin von Mandcrschcid, starb, und hinterließ eine Tochter Magdalena Christina als Ansprechcrin ihres Saynischcn Erbthcils. Die zweite Erbtochtcr Iohaunctte vermählte sich jctzt, als Wittwc des Grafen von Hcssen-Darm- siadt in Brcubach, mit dcm Herzoge Johann Georg von Sachsen - Eiscnach. In dem Jahre 1662 verglich sich Kurköln mit Sann-Wittgenstein, und gab Altcnkirchcn zurück. Dcr Graf von Mandcrschcid erhielt die Gerechtigkeiten in dem Bann Mar-Sayn, Kirburg und anderes, der Herzog von Sachsen-Eisenach Altcnki> chcn, nebst mehreren Dörfern °?).

Im Januar dieses Jahres hatten Wiedische umhcrstrcichcnde Ausrührcr die Gränzsiöcke an den Kirch­spielen Fcldkirchen und Anhauscn umgeworfen. Die Commission machte hierauf d. 12. Fcbr. bekannt, daß diejenigen, welche sich bei dem Rügegcrichtc zu Fcldkirchen vor dcr Commission stellen und abbitten, eine billige Geldstrafe erlegen, und verursachten Schaden vergüten würden, nichts weiter zu befürchten haben sollten; an der Stelle dcr ausgerissenen Stöcke aber soltten Galgen errichtet, die nicht erscheinenden Empörer aus der Grafschaft verbannt, ihre Güter consiscirt, und ihre Namen an die Galgen geschlagen werden. Die Kölnischen Soldaten wurden zu Braunsbcrg angewiesen, dcm Grafen in Allem Folge zu leisten. Die subde< lcgirtcn Hoftäthe setzten ihre Untersuchungen fvrt^ die nicht erscheinenden, oder, wie man sagte, auch auf den»

36) Arch. zu Neuwied.

?7) Moser I. c.