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Graft» als Gatten und Vaters, sein Andenken in Ehren erhalte!,. Er bewohnte das seit 1622 erbaute, und bis Aber die erste Hälfte des achtzehnte» Jahrhunderts bewohnbar gewesene Haus neben der alten Burg auf dem Felsen zu Wieb. Seine Muße theilte er in Iagdvcrgnügnngen, die seine letzte Gemahlin öfters mit ihm genossen haben soll, und in geistliche Schriftstellerei. Seine Wittwe gab von seinen Schriften 1692 zu Hcrb,orn in Druck: Bewahrtes Gold in dem größten Feuer, oder: Eines rechtschaffenen Christen Art und Eigenschaft in der Hitze der Anfechtung; und: Licht uon dem Lichte, oder: Gottseclige und erleuchtete mec!2!2!illNß5. Gedanken und Anweisungen zu der Erkenntnis; des ewigen wahren Lichtes. Die verwittwcte Grafin führte nebst ihrem Bruder, dem kaiserlichen Nathe, Grafen Johann Anton zu Leiningen-Westerburg, über ihre Kinder die Vormundschaft. Sic vermählte sich wieder 1692 mit dem Grasen Theodor Adolph von Mcttcrnich,, Winncnburg und Bcilstcin, und zog nach Königsberg in Böhmen ^') 1695 zum zweiten Male verwittwct, und in dieser Ehe kinderlos, lebte sie bis 1708.
Die Grafschaft Wird wurde auch in diesem Jahre hart heimgesucht. Eine Anzahl ihrer Bewohner mußte, auf die Forderung des Generalmajors von Seyboldsdorf, an der Herstellung der Schanzwerkc, Mauern und Gebäude zu Andernach, arbeiten. Hessenkassel machte noch weitere beträchtliche Geldfodcrun- gen, worüber ein mehrjähriger Droceß bei dem Rcichshoftathe anhängig wurde; Hcerabthcilungen von Lü- „cburgcrn, Sachsen, Münsterlandcrn, Hessen, Oestcncichcrn, Bayerischen Kürassieren, und andern, lösten einander in unfern Ortschaften ab; Kurtricr'sche Soldaten fielen in die Dörfer Heddesdorf und Bieder, um Abgaben einzutreiben^ und der Hcsscnkassetsche Commandant zu Andernach, Dümont, ließ Holz und andern Bedarf durch seine Kricgslcutc in großer Menge im Wicdischen aufbringen. Dieses Schicksal wahrte noch mehrere Jahre lang fort '").
Die obere Grafschaft, Wicd-Nunkcl und Dicrdcrf wurde zwar weniger durch das Kriegsvcrhang- niß erschöpft, litt aber desto mehr unter der schwachen und ordnungslosen Regierung des Grafen Ludwig Friedrich (S. 1656. 1675). In seiner Erziehung vernachlässigt, vergaß er seiner Würde im Umgange mit der niedrigen Dienerschaft, nnd ließ sich von dieser leiten. Seine Gemahlin, Dorothea Amalia (S. 1679) siel bei ihm in den Verdacht eines verbotenen Umgangs, und wurde nach langer Uneinigkeit von ihm entfernt. Er gcricth mit dem Freihcrrn zu Inn- und Knivhauscn, der sein Hosgut zu Enncrich mit Wall und Graben umgeben, ein Schloß und eine Kapelle bauen, rcichsunmittelbar und zchntfrei werden wollte, in Rechtsstreit.
Jetzt entschloß er sich, seinem Oheim Friedrich die obere Grafschaft erb- und cigenthümlich zu l«Sl. übergeben, bald daranf aber widerrief er seine Erklärung; der Ncichshofrath ernannte auf Nassau-Dillcn- burg eine Commission, und seine Gemahlin erlangte eine Administrationscommission auf HcsscndarmstM, Nassau-Siegen und Hadamar ").
In den, Gebiete des Grafen Friedrich wurde seit seines ältesten Sohnes Ableben die Kurpfalzische Commission noch ferner durch einen Subscqucsicr, Herrn von Frays, vertreten. In seiner Stadt Neuwied bedurften vornehmlich die Verhältnisse der drei größern Gemeinden seiner Entscheidungen. Er hatte in dem Jahre 1688 den 7. Febr., die den Lutheranern 1682 verliehene Concession durch einen zweiten Erlaß, auf Nraunsberg, erweitert, daß sie die Sacramente öffentlich verwalten, Geistliche und Schuldiener anstellen, ihren Gottesdienst vollkommen halten, und sich desselben auf ewig erfreuen sollten. Allein sein Alter wide»»- stand nicht immer d.en eifersüchtigen Rächen seiner Confcssion; es gelang diesen, ihn zu einer Versicherungsurkunde an die resormirle Gemeinde d. 26. Dccbr. zu bewegen, daß in Betreff der Anstellung von Kirchen- und Schuldiencrn der lutherischen Gemeinde alles bei den Privilegien von 1662 verbleiben, und diese Gemeinde sich mit der ihr zugestandenen Freiheit begnügen sollte. Die darüber aufgebrachten Lutheraner baten den Landesherr« dringend um die ihnen 166s, zugestandene Gnade, und Friedrich bestätigte sie ihnen in
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92) Arch. zu N,u,„, uud RunKl.
5)4) », Mülmann, Urch. L«ll,
93) Xich. zu Ntuw.
