249
Der Graf Karl zu Wicd-Runkcl und Ismburg wurde, nach dem Abgänge des Grafen Friedrich Ernst von Solms-Laubach, von dem Kaiser Karl VI. zum Präsidenten dcs Rcichskammcrgerichts, und zum kaiserlichen Gehcimcnrath ernannt. Er befand sich damals in Wien, um seinen Erbfolgevroceß zu betreiben. Er trat seine neue Würde in dem Octobcr des folgenden Jahres an ^ ^).
Von 1718 an hatten die Katholiken in Neuwied alle Vorgänge mit ihrem Gemcindczustand an Kur- 1724, tricr berichtet, und um Fürsprache bei dem Kaiser gebeten. Der Kurfürst von Trier ließ (d. 23. Septbr.) gegen die Regierung zu Neuwied in Sachen des katholischen Gottesdienstes an den Kaiser ein Memorial ergehen, in welchem er sagte: daß den Katholiken in Neuwied zwar 1682 und 1689 die freie Rcligionsübung zugestanden, auch Platze für Kirche, Schule, Pfarrhaus und Kirchhof angewiesen, Glocken zu haben, und Geistliche von Sayn, Nomcrsdorf, Andernach für Beichte, Krankenbesuch, unter Bedingungen kommen zu lassen, erlaubt worden scy; durch übles Einreden aber wolle der Graf sich nicht mehr an jene Privilegien binden, und der Ausbau der Kirche scy mit Gewalt gehindert worden, die Kinder sollten nicht nach katholischem Gebrauche gcweihct, sondern dem Pfarrer der AugZburg'schen Confcssion übergeben werden; den Katholiken werde zugemuthct, vor ihrer Verheiratung zu geloben, daß sie ihre Kinder in der Religion der Augsburgischcn Confcssion erziehen lassen wollten; die Proclamationen müßten in unkatholischcr Kirche geschehen ; das Ordinanalsrccht von Tricr wolle der Graf nicht zulassen, und es scheine, als sollten die Katholiken aus Neuwied vcrdrungen werden, wie der Graf selbst 1719 d. 7. Febr. an ihn zu melden „keine scheu getragen." Dicß sey aber große Ungerechtigkeit gegen die katholischen Einwohner, welche ihr Vermögen in den Anbau gesteckt hätten, und Verachtung der alten Privilegien und kaiserlicher Conccssion. Trier scy zur Scclsorgc und Aufsicht über Priester und Gemeinen berechtigt, Lehnsherr der Wicdischen Lande sowohl, wie Pfalz, und habe dem Grasen gütliche Vorstellungen gcthan, aber vergebens. Der Kurfürst scy also genötigt, den Kaiser zu bitten, daß er in's Mittel trete. Es kam darauf ein Schreiben vom 18. Dccbr. aus Wien mit scharfer Weisung an die Negierung zu Neuwied, daß sie „von denen eingeklagten bedruck- und Unternehmungen gegen die ncuwicdischen Untcrthanen ablassen" solle. Da aber dicjes Rescript nicht befolgt wurde: so kam auf einen andern Bericht ein kaiserlicher Befehl aus Wien d. 22. März, „daß der Graf ob- 1725. berichteter kaiserlicher Verordnung nachkommen, und, wie geschehen, in zwei Monaten anzeigen sollte, im widrigen würden Ncichsconstituttonsmittel vorgekehrt werden müssen^)." Die Katholiken durften nun zwar, wie auch nach dem Urtheile von Wetzlar, ihre Verstorbenen auf dem Hofe um ihre Kirche begraben, gelangten aber zu andern Freiheiten doch erst lauge nachher.
Der Graf Friedrich Wilhelm wendete sich wegen Irlich wieder an den Rcichshofrath; dieser erkannte eine Eommissioil aus Kurköln oder Münster und Hessenkasscl, und wies sie auch in dem folgenden Jahre wider das Tricr'sche Domkapitel an. Kurtrier aber fand auch jetzt Mittel, die durch den Westfälischen Friedensschluß ihm auferlegte Rückgabe Irlich's nicht zu vollziehen. Wieb konnte also nur von Zeit zu Zeit seine Rechte in Erinnerung bringen '').
Der Erbfolgestreit in dem Hause Wied-Runkel (S. 1712) wurde jetzt gegen den Neichskammcrge- richtspräsidenten, Grafen Karl zu Wied-Runkel, für Maximilian Heinrich's Nachkommen vorläusig dahin entschieden, daß Johann Ludwig Adolph (S. 1705) die Regierung erhalten sollte. Dieser hatte in den letzten vier Jahren theils die Provinzialacademie zu Utrecht besucht, theilö Reisen gemacht, kam nun zurück, und fand das neue Schloß zu Dierdorf beinahe fertig und bewohnbar. Nach dem Willen seiner in der uor- mundschaftlichen Landesverwaltung sehr thatigcn und bei den Untcrthanen beliebten Mutter, vermahlie er sich d. 14, Aug. zu Aurich mit der Gräfin, Christina Luise von Dsifricsland und Krichingen, Frau zu Escus, Sta- desdorf, Wittmund, Tochter des Fürsten Friedrich Ulrich von Ostfriesland, letzten Rcichsgrafen von Krichin- gcn; sic wurde von ihrem Vhcim Georg Albrecht zu VstfrieZland ausgestattet, und that aus die Landcscrb-
W » M»
K
3,") Fi"ch,'r, ?I, c^cüXVI.
35! Rlcht!, Env.is.
24) Ilontll, llilt, liev, lli^Illin.
22
