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!740, ?llerander in Neuwied hatte inzwischen über die Inspirirten Gutachten eingeholt, und erthcilte nun

(d. 16. Apr) denselben völlige Duldung, Gewissensfreiheit und freie Rcligionsübung, die sie in einem Wohn- Yausc zu halten pflegten; nur sollten sie ihre Geburten, Vcrehelichungen und Stcrbcfälle in das Kirchenbuch der rcformirten Kirche einschreiben lassen, die Gebühren dem Pfarrer dieser Gemeinde entrichten, und Glie­der anderer Gemeinden nur nach deren Geistlichen und des Konsistoriums Genehmigung aufnehmen. Ob sie gleich als Separatisten von allem bürgerlichen Gesellschaftsvcrbandc, von Zünften, Eidesleistungen und von Waffendienst, ausgeschlossen scvn wollten, auch keine Vorsteher erwählten, weil sie alle, unter brüderlichem Du, gleiche Rechte und Pflichten hatten: so fügten sie sich doch in die Verordnung der Stadtobrigkcit, vom 22. Mar;, daß sie von Bürgerpflichten nicht frei bleiben dürften, statt oes Eides einen Handschlag bei dem Wort der einigen Wahrheit geben, Wachtmänncr dingen, und Personen bestimmcn müßten, an welche die obrigkeitlichen Befehle abgegeben würden.

Die Lutheraner baten den Grafen um die Bestätigung ihres neuen Schullehrcrs, und gedachten da­bei einer Schenkung von 200 Thalern, welche ein Fraulein von Lcbnert für die lutherische Schule auf der Nentkammcr niedergelegt hatte. Diese Wohlthaterm') reichte der Gemeinde auch eine Summe zur Ausbesse­rung ihrer Kirche dar. Die regierende Gräsiu Carolina verhieß dem Schullchrcr die Hausmicthc zu spen- j den. Alexander befahl, jene Schenkung zu bestätigen, und forderte Bericht, ob die von seinem väterlichen / Vorfahr 1722 vcrwilligten Beitrage ausgezahlt worden waren. , Da das reformirte Presbptcrium sich hicr- ^ aus nicht geziemend erklärte: so befahl Alexander mit Strenge, daß der lutherische Lehrer bestätigt, und an den refor.'nirten hinfort eine Entschädigung von der Kaminer jährlich erlegt werden sollte').

Aiexander's ungemeine Fürstencinsichten anerkennend, wählte ihn das Niederrheinwestphälische Gra- fcncollegium, das seine Grafentage zu Köln hielt, zum Mitdirector. Wegen der zwei Stimmen der Wied». sehen Häuser aber, welche die katholischen Stände nicht mehr wollten gelten lassen, wurde Alexander in Streit gezogen, und diese Reichsstände schieden von dem Eollcgium so lange, bis Wieb sich ihrer Forderung fügen würde; gegen diese protestirten jedoch die Evangelischen. In dem folgenden Jahre ward Alexander Director dieses Grafenvereins. Die Wiedischcn Stimmen folgten auf die Saynische ").

Am Sechzehnten des Aprils wurde ihm die Tochter Sophia Carolina geboren, sie blieb ihm jedoch nur bis d. 1. Oet. 7712.

Dem Reichskammcrgerichts-Präsidenten, Grafen Karl von Wicd-Runkcl starb in diesem Jahre !74l. (d. 13. Jul.) die Gemahlin Charlotte Albcrtina (S. 1707.) und zn Ansang des folgenden Jahres (d. 12. Jan.) der junge Graf Maximilian Ludwig zu Dicrdorf (S. 1734) mit dcm Range eines kaiserlichen Hauptmanns.

Der Vater des letzten, Johann Ludwig Adolph hatte noch immer mit den aufrührischen Dierdor- fern zu kämpfen; aber ohne Gewalt ließen sie sich nicht zur Ordnung bringen. Da leistete ihm Alexander von Neuwied Hülfe. Er hatte gleich nach seinem Antritte zwei Bataillone Infanterie, ein Husarcncorps, ein Corps Artillerie, Landreiter und Feldjäger errichtet, um allen Widersetzlichkeiten mit hinreichender Starke begegnen, und seinen Anordnungen Nachdruck geben zu können. Er sandte nun nach Dicrdorf eine Com- pagnie Infanterie und eine Anzahl Husaren. Am 21. Juni, da den Einwohnern von Raubach Vieh aus­gepfändet werden sollte, kam es nicht wenige verwundet wurden.

Commission auf Nassau-Wcilburg '). Aus Unmuth übergab der Graf von Wicd-Runkcl die Regentschaft auf einige Zeit seiner Schwiegermutter, Maria Charlotte, Gräfin von Krichingcn und Püttlingcn (S. 1726)').

gii blutigen Gcwaltthätigkeiten, bei, welchen einige Bauern getödtet und 3^ie Gemeinde klagte bei dem Neichshusrathc, und dieser erkannte eine

6) Dorothc« Wilhrlmina von Lehncrt starb hier, 64 Jahre alt, 1759, und wurde in der lutherischen, Kirche beeidigt.

7) Arch. z» Z^uwied,

8) S- Neichszröfi. Wied. Reg, Häuser i» dem Nieterrhem Wlstphäl. ReicbZgräfl,, Cellcg. Ncur. 1745.

9) v, Mülmaül! I, c.