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1744,
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1745
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stimmungen anspricht, cinsanl Wandelnde erhcitett, zahlreiche Gesellschaften ergötzt, und Gruppen aus allerlei Ständen durch sonntägliche Erholungen befriedigt.
Alexanders Bruder erhielt von seinem Könige einen Auftrag, den er als Verwandter von Wied- Runkcl mit widerstrebendem Herzen, -als königlicher Diener freilich ohne Rücksicht vollziehen mußte. Durch den Tod des letzten Fürsten von Ostfliesland, Karl Edzard, welch« der Sohn des Fürsten Georg Alb recht war <S. 1726), und mit seiner Gemahlin Sophia Wilhclmina von Brandenburg-Eulmbach leine Erden hinterließ, war die Erbfolge in ,jenem Fürstcnthum eröffnet. Ter Konig von Preußen Friedrich II. ließ sofort, zufolge der Anwartschaft, die der Kaiser Leopold 1694 dem Hause Brandenburg crthcilt hatte, durch den Obersten Franz Karl Ludwig, Grafen zu Wicd-Neuwied, mit 400 Mann von der Garnison zu Wesel, da? Fürstcnlhum d. 31. Mai in Besitz nehmen. Der Oberst richtete den Befehl mit Klugheit aus, obgleich auch Danen und Holländer daselbst eingerückt waren. Wicd-Nunkel erhob zwar auf dm Grund naher Verwandtschaft, durch die erste Gemahlin Johann Ludwig ?ldolph's und Mmter des Erbgraftn, so wie Kurbrarmschwcig auf den Grund einer Erbverbrüderung, bei dem Rcichshofrathc Ansprüche, aber vergebens. Jene 400 Mann bestanden aus 100 von dem Negimente Grafen Dohna, aus 200 von dem Negimente Riedesel, und aus 100 des Regiments Hcssenü.ssel ").
Der jüngere Bruder des Grafen zu Wied-Nunkel, Karl Wilhelm Alexander Emil (S. 1735) begab sich in dieser Zeit an den Hof nach Wien, wendete sich zu der katholischen Kirche, ward wirklicher Kammer- Herr des Kaisers Karl VII., unterdessen Nachfolger Franzi, wirklicher Geheimer-Rath und Probst des Eol- ^cgiatsiistö zu Mattigkouen/Herr der Hofwarkcn Vclring und Ostcmach, zuletzt infulirtcr Probst von Laudo- hut, und starb 1771 d. 30. Nov. in München -°).
Graf Alexander zu Neuwied setzte inzwischen sein vielseitiges Streben sott, seiner Grafschaft durch
- tinc vollkommnerc Regierung, die in mehrere Collegicn gesondert wurde, durch bessere Landcseinthcilling in
Aemtcr, durch polizeiliche Verordnungen, durch erhöhten Gcwerbfleiß, dmch Verbesserung der Landwirthschaft
aufzuhelfen, und insbesondere die Stadt Neuwied zu heben und zu verschönern.
<Er machte von dem Rechte seiner Vorfahren, das seit Jahrhunderten fortgeerbt, und an den Münz- probationstagcn zu Köln langst anerkannt war, einen größeren Gebrauch. Es wurden in der freien reichs- grafiichen Münze zu Neuwied edlere und geringere Gcldsortcn, nach dem Kölnischen Münzfuß« geprägt, na- nrentlich Dueaten, Ortsguldcn zu 15 Kreuzern, Stüberstücke, und kupferne Scheidemünze. Wie aber die übrigen Ncichsstände mit ihrem Münzrechtc von dem Leipziger oder Ncichsfuße abwichen: so that es auch die hiesige Münze. Die Neuwiedcr Scheidemünze wurde bald, .wegen ihres besseren Gehalts und guten Gepräges, beliebt, und bei dem Mangel an kleinen Münzsorten, der in den folgenden Jahren für die Annen im- iner drückender wurde, in größerer Menge und weit über die Grenzen ihrer ersten Bestimmung verbreitet.
Auch der Graf Johann Ludwig Adolph ließ in Dierdorf, zunächst für seine llntcrthanen und größ
tenteils kleinere Gcldsortcn von Kupfer und Silber prägen. Diese Metalle
hatte das
Wicdischc Haus in
5em eigenen Lande, Kupfcr auf dcm sogenannten Iohamiesderge, ^uf dem neuen Reichcnstcinc, zu Mühlcn
Scifcn, und Silber bei dcm Dorfe
icucr
zur alten Hoffnung, in ergiebiger Ausbeute. Das Schicksal der
Wicdischen Münze führt das Jahr 1758 herbei
In dcm nächsten Jahre begann Alexander den Bau der beiden Seitengebäude (Pavillons) an dem Schlosse zu Neuwied, die für die Rcgierungssitzungcn, für die Rcntkammcr, für das Archiv, für die Kellerei, für die Jäger«, für den Marstall, für die herrschaftliche Küche u. s. w. bestimmt waren; mit diesen Bauten wurde in den folgenden Jahren fortgefahren ^).
Zugleich ließ der Graf iil>ber Stadt eine Eiscnfabrik, eine Porcellanfabrik, eine Nothgerbc«'' errichten. Mancher seiner gemeinnützigen Entwürfe stieß sich an die Trier'schc Binncnherrschast, die noch in dem Dorfe Irlich an der Wich fortwahrte ^).
14) Arch, zu Ncuw.
15) v. Mulm. I. 2.
16) Arch, zu Ncuw,
