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1753,

1724.

1725.

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erfuhren. Alexander erklärte zwar (d. 19. Juni) dem reformirten Pecsbyterium, daß er der lutherischen Ge­meinde zu Aufnahme der Stadt einen eignen Kirchhof gestatte, und den reformirten Geistlichen entschädigen wolle; allein auch dieser Erlaß wurde ein ganzes Jahr zurückgehalten Zu Anfang des Jahres 1753 wurde ihr ein Begräbnißplatz, dem der katholischen Kirche gegenüber, eingeräumt, mit Mauern umgeben, und am 14. März, in Gegenwart des gräflichen Regicrungsraths Döbncr, und des lutherischen Vorstandes, mit der Setzung des Grundsteins eingeweiht. An demselben Tage barg auch das erste Grab ein Kind, und cilf Tage spater wurde der neunzehnjährige Sohn des Kanzlcidircctors Meles mit Procession und Gesang dahin gebracht. Der reformirte Vorstand verlangte darauf, daß bei den lutherischen Leichenbegängnissen der re­formirte Pfarrer und Schullchrer zugegen seyn müßten, und daß kein Geläute stattfinden dürfe. Dieß ver­warf Alexander in einer Gcgenentschcidung; diese wurde aber nicht bekannt gemacht, bis der lutherische Vor­stand die Bitte an den Herrn wiederholte. Hierauf crgicng eine nachdrückliche Erklärung Alcxandex's an das reformirte Presbyterium, und die Eröffnung an das der lutherischen Gemeinde, daß die Leichen derselben mit allen Feierlichkeiten beerdigt, die Kinder in der Eonsession der Aeltern nach ihrem Geschlcchte getauft werden sollten, und der reformirte Geistliche bei Streitigkeiten zwischen beiden Gemeinden aus dem Consisto- rium abtreten werde.

Zu gleicher Zeit schlichtete Alexander den Schulstrcit dieser Gemeinden. Die von ihm 1740 der Rentkammer anbefohlene Entschädigung für den reformirten Schullehrer war bisher nicht geleistet worden. Alexander schenkte nun der lutherischen Schule ein Capital von 2UN Thalern zu öpr.C., um den reformirten Lehrer zu befriedigen. Jetzt wurde aber auch den Lutheranern das Rückstandige abgefordert. Diese beriefen sich dagegen auf den gräflichen Erlaß aus Wien, vor fünfzehn Jahren. Von nun an schwiegen die Gegner °°).

In dem Hause Wied - Runkel wurde die älteste Tochter des Grafen Johann Ludwig Adolph, So­phia Henriette Amalia (S, 1731) mit dem Grafen Leopold Ferdinand von Schwerin (d. 29. Mai) vernnftll. Der älteste Sohn aus der ersten Ehe, Karl Ludwig (S. 1723), Hauptmann in Oranien-Nassauischcn Dien­sten, starb am 21. August. Das Erbe der oberen Grafschaft siel nun an den zweiten Sohn, Christian Lud­wig (S. 1732). Der regierende Vater, Johann Ludwig Adolph, richtete mit Kurtricr über die streitige Grenze zwischen der Herrschaft Dicrdorf und dem Trierschcn Gebiet von Isenburg bei Frcvrachdorf und Brückrachdorf an der Holzbach, einen Vergleich auf -').

Sein Oheim, Graf Christian von Wied - Runkel (S. 1687), dessen Gemahlin ReginaIustina, Toch­ter des Grafen Maximilian von Auexsbcrg 1749 d. 11. Iul. ohne Nachkommen verstorben war, folgte ihr jetzt im Tode, den 28. Mai.

Des letzten ältester Bruder, Graf Karl, Präsident des Neichskammcrgcrichts, hatte seinen Erbfolgestreil (S. 1725) wider jcines Bruders Maximilian Heinrich's Nachkommen noch fortgeführt. Diese gelangten jetzt zu ihrem entschiedenen Recht. Zugleich wurde der vicljährige Proccß zwischen Wied, Nassau - Hadamar und Wcsterloo, über Ansprüche auf verschiedene Ortschaften der Bifang'schcn Gemeinschaft (S. 1671, 1712) für Wied-Runkel seinem Ende näher gebracht.

Zu einem neuen Zwiste aber gab der regierende Graf in Dierdorf Veranlassung, da er Capucinern dort ein Kloster zu bauen und öffentlichen katholischen Gottesdienst zu stiften, den 21. Februar eine Erlaubnis) crthciltc, deren gute Absichten für das Städtchen, wie jene für die Katholiken in dem Dicrdorfcr Kirchspiel über­haupt 175ll, wohl nicht recht gewürdigt wurden. Der Gegcnsi.^d wurde nur gesetzlich behandelt. Die evangelische Geistlichkeit in der oberer. Grasschaft und die Bürgerschaft in Dicrdorf beschwerten sich bei den evangelischen Ncichsstanden in einer Darlegung vom 28. März, und diese ließen an den Grafen im April und Junius scharfe Abmahnungsschreiöen ergchen, insbesondere die preußiswc Regierung als Niedcrrheinisck- wcstphälischc Kreisdirectiou in, April des folgenden Jahres. Der Graf bcharrtc jedoch bei seinem gegebenen

20) Alch.

21) v, Mülmann, Arch. Coll.