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sienKarl zu Nassau-Wcilburg Tochter, Carolina Luise Friederike, welche 1770 an vierzehnten Februartage geboren war.
Am achtzehnten des Septembers bcgieng Neuwied das Fest der fünfzigjährigen Regierung seines zweiten Schöpfers und Wohlthaters, des noch wirksamen Fürsten Alexander. Der Tag wurde durch Gottesdienst geheiligt, und mit Fröhlichkeit, die des Fürsten Güte durch reichliche W.'inspcndc auch unter den Aerm- stcn verbreitete, beschloffen. An folgenden Tagen begab sich der inuntere Greis nach Altwied und in andere Dorfschaften, um die mannlchfachm Acußerungm des guten Sinnes anzuerkennen.
Den siebenten des Dccembers wurde in Koblenz von dein Kurfürsten zu Trier Clemens Wm- «Zlaus, und den vierzehnten in Neuwied von Alexander ein Vergleich unterzeichnet, durch welchen der hundert und zwanzigjährige Streit zwischen Wicd und Kurtrier über die Ismburg - Grenzaxische Erbfolge") wenigstens einigermaßen und zwar dahin entschieden wurde, daß Trier die Zinsgütcr zu Grenzhauscn, Hilgert und Grenzau mit allen dazugehörigen Renten, Gefällen und Gerechtsamen, an Wied abtrat, der Fürst zu Wied aber an Trier den Zoll bei Grenzhauscn, den Hof Merkclbach und Zubehör überließ, und 4051 Fl. Rückstand von den Hofgütern zu Grenzhauscn und Hilgert, nebst andern Schulden Wiedischcr Untcrthanen an Tricrische, übernahm, auch die Gerechtsame an der Insel bei Neuwied aufgab. Es wurden zwischen den Tricrisch - Isenburgischcn und den Wiedischen Besitzungen genaue Grenzen bestimmt, die zwischen dem Trierischen Kirchspiele Horhausen und dein Wiedischen Honnefeld, zwischen dein Tricrischcn Amte Hcrschbach und dem Wiedischen Hofdorn, dem Tricrischcn Ncmsbach und den, Wiedischen Grenzhausen, dem Amte Val- leudar, Nauert, und den Wiedischen Kirchspielen Alsbach und Grcnzhausen, den Grenzaucr Burgfrieden in die Trierische Markung eingeschlossen, und zwischen den Trierischen Engers, Heimbach, Gladbach, und dem Wiedischen Heddcsdorf hinliefen. Wegen Irlich sammt Zugehörungcn war Wied, durch ein Gutachten von Göttingen 1783 auf den Ausspruch des Reichshosraths 1773 zurückgewiesen, zu gütlichen Unterhandlungen mit Kurtricr geschritten. Bei dem Bertrage 178? wurde nur soviel festgesetzt, daß beiden Theilcn bis an den Wiedbach die Jagd gemeinschaftlich, dem Fürsten zu Wicd abcr in dcm Gemcindswalde das Iagdrccht allein bleiben, und die Fischerei in der Wicd bis Nothhauscu auch beiden Parthcien zustehen sollte. Uebri- gcns behielten sie sich vor, daß der Vergleich weder dcm Wiedischen Ansprüche der Landeshoheit Zu Irlich, noch den Trierischen Rechtsansprüchen daselbst nachtheilig seyn sollte. Der Fürst zu Wied sollte aber in dem Besitze des Hochgerichts in der IrliHer Markung, dem alten Herkommen nach, ungestört bleiben. Wicd that nun in diesen! Streite keine weitere Ansuchnng bei dem Reichshofrathe, bis nach Alexander's Tode ^ °).
Dieser fürstliche Greis sah nun mit dcm hohen christlichen Sinne, mit dem er seinen Untcrthanen ein halbes Jahrhundert lang, so wie in seinem häuslichen Leben, als einflußreiches Muster vorgelcuchtet hatte, dcm nahen Hingange in die Ewigkeit, für sich selbst getrost entgegen. Abcr mit der Bestellung und Sicherung seines Hauses und Landes beschäftigt, bewegte noch mancher Umstand sein Gcmü'ch. Von Westen her drohte eine stürmische Zukunft; in dein Inneren seines Landes war hinfort ein weiser und fester Geist nöthig, um der immerwährenden Streitsucht der Dorfschasten wider die Regierung, über die sie wegen Beeinträchtigung und harten Drucks sich bei dcm Reichskammcrgcrichte neuerdings beschwert hallen, würdig zu begegnen, und ein dein Hause unnachthciligcs Ziel zu setzen; kostspielige Anstalten und Versuche zur Belebung gemeinnütziger Betriebsamkeit, in vielfaltigem Aufblühen begriffen, bedurften nur der hausva- terlichcn 3bhut und Pflege, und insbesondere erheischte noch die junge Fürstmfamilie ein Haupt, das Alexander an scmcm Sohn nicht fand. Wie viele Regenten, von deren Verhalten das Wohl oder Wehe von Millionen abhangt, sind, ohne zu dem Besten derselben Vorsorge getragen und des Thronerben Tüchtigkeit abgewogen zu haben, hingeschieden! Alexander aber verordnete im Mai, daß Friedrich Karl's künftige Regierung unter dcm Beirathc dcr Landesherren zu Witgenstcin-Bcrlcnburg und zu Wied-Runkel stehen sollte, und Friedrich Karl stellte darüber einen Revers aus. Auch die Hoffnung, die sich aus dm Prinzen C!c-
49) Die Grcnzbnichtigung zwischm Med-Nuklei und Kurtricr ist bei 1?52 berührt worden. 50) Arch. zu Neuw,
