während der Empörung eingenommenen Güter sollten zurück­gegeben, der angerichtetc Schaden wieder gut gemacht werden; die bisherigen Vorrechte und Freiheiten des NheingaueS sollten aufgehoben und in demselben keine Versammlungen mehr ohne Vorwissen und Beiseins des Vicedoms gestattet sein; die Rä­delsführer des Aufruhrs sollten angtzeigt, dem Bundeshaupt­mann überantwortet und, falls sie flüchtig geworden, ihre Güter beschlagnahmt werden; des Jagens und Fischens sollten sich die Nheingauer gänzlich enthalten, die Waldungen aber im Rheingau dem Kurfürsten zum Gebrauch Vorbehalten sein, dem Adel sollten diese Artikel nicht gelten; endlich sollten die bisherigen Abgaben und Dienstbarkeiten auch fernerhin sort- dauern.

Als nun alle Waffen an drei aufeinanderfolgenden Tagen nach Eltville abgeliefert werden mußten, besorgte man, von den Leuten des Statthaltersungewarnt überfallen, erschlagen, erstochen und erwürgt zu werden." Bischof Wilhelm aber beruhigte sie. Auf Mittwoch, den 12. Juli mußten dann alle Bürger der Landschaft auf dem Felde zwischen Eltville und Steinhcim erscheinen und daselbst dem Landesherrn neuer­dings huldigen, sowie die neuen Artikel beschwören. Zugleich wurden die dem Statthalter und den Klöstern während der Empö­rung abgcnötigten schriftlichen Verpflichtungen ausgelicfert, öf­fentlich durchstochen und als nichtig erklärt. Darauf ritt der Bun­deshauptmannvon Flecken zu Flecken, wie sie dazumal im Felde gestanden, zu jedem besonders, und las öffentlich der Rädelsführer Register. Die nun gegenwärtig waren, ließ er in das Schloß zu Eltfeld führen und auf den nächsten folgen­den Freitag etliche derselben, nämlich neun davon, am Leib strafen und enthaupten," Hab und Gut aber derjenigen Rädelsführer, die entronnen waren, wurden aus Befehl des Statthalters und des Bundcshauptmanns von dem Vicedom eingczogen. Die den Klöstern während des Aufstandes abgc- nommenen Urkunden mußten nach Eltville gebracht werden und wurden jenen durch den Vicedom zurückgegcben. Auf die Vorstellung, die er und die Räte der Landschaft dem Statt­halter machten, wurden, um den Bedürfnissen zu genügen, einige Waffen den Gemeinden wieder cingehändigt. Die