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Schrecklich war die Zeit des dreißigjährigen Krieges von 16181648. Unter dem Deckmantel der Religion über­zogen fremde Völker unser Vaterland, mordeten und plünder­ten und machten aus den herrlichsten Provinzen auf lange Jahre hinaus schreckliche Einöden. Besonders waren es in unserer Gegend die Schweden, welche in der furchtbarsten Weise hausten, so daß ihr Name noch heute mit Abscheu und Schrecken genannt wird. Im Dezember 1631 eroberten sie Mainz und bald darauf Bingen. Eine furchtbare Brand­schatzung ward der Geistlichkeit, den Bürgern und den Juden noch besonders auferlegt. Denen, die nicht zahlen konnten, wurden Häuser, Gärten, Stallungen, Scheuern ver­wüstet, das Holz verkauft oder verbrannt. Dazu gesellten sich Seuchen und eine furchtbare Hungersnot. Mit Wurzeln, Gras und Baumblättern stillten die Menschen vielfach ihren Hunger, gefallene Tiere wurden als Leckerbissen verspeist.

Das Rathaus zu Algesheim wurde damals niederge­brannt und erst nach 100 Jahren wieder aufgebaut; auch die

zu bauen und mit 4 Mann zu bewachen, Aspisheim den andern Erker, Genzingen den Genzinger Turm, Langenlonsheim die Gaupforte, Bü­desheim den Büdesheimer Turm, Münster, Sarmsheim und Rümmels­heim den Kustorserker, Sponsheim und Dietersheim die achte Wacht, Ippesheim und Planig die Nahepfort, Kempten die Salzpfort, Gauls- Heim den Turm über dem Kebigen, Ockenheim die Dreußpforte, Appen­heim und Ober-Hilbersheim die vierzehnte Wacht; Grolsheim hatte die Saupfort zu bauen und mit 2 Mann zu bewachen. Die übrigen Ort­schaften Gauböckelheim, Dromersheim, Horweiler, Sponsheim mit Bibelsheim, Leibenheim (Laubenheim), Heddesheim, Waldalgesheim, Genheim mit Erbach, Warmsroth mit Roth waren nicht auf Türme beordert, cs hatte aber jede einzelne 4 Mann, Oberheimbach dagegen 10 Mann zu senden und sollte jederzeit von Bürgermeister und Rat nach Belieben verwendet werden können. Die gesammte Mannschaft erhält in Bingen ihre Wirtshäuser und die Dörfer genießen folgende Frei­heiten: Sie sind zollfrei von allem, was sie zu Bingen ein- und aus­führen mit Ausnahme des Weines. An den Pforten sind sie gleich den Bürgern zu Bingen frei vom Weggelde. Kein Auswärtiger kann sie oder ihre Güter zu Bingen arretieren. Wird eines der Dörfer be- schadet, so mögen sich die Einwohner mit Leib, Gut und Vieh nach Bingen begeben und sich dort erhalten gleich den Bingern bis zur End- schast ihrer Fehde, dann soll ihnen alles an Gut, Hab und Vieh ver­abfolgt werden, wenn sie auch jemand in Bingen etwas schuldig ge­worden wären.

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