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Hellmeister 1652, Joh. Wendelin Hell 1674, Quirin Wallau, 1694 bis zu seinem Tode am 19. Oktober 1706, Joh. Diel, 1707 bis zu seinem Tode am 19. Sept. 1720. Sein eigentümlicher Grabstein ist neben dem nördlichen Kirchenportale eingemauert. Im Jahr 1723 war Unter-Schultheiß Nikolaus Hettingcr.
Gegen die Mitte des vorigen Jahrhunderts gab es nur noch ein Schultheiß. Der letzte war Heinr. Kayser, erstarb infolge der Mißhandlungen durch die Franzosen im Jahre 17954)
Als besondere Eigentümlichkeit sei noch erwähnt, daß am Feste des hl. Johannes Ev. (27^Dez.) „Schultheiß und Gericht aus der Gemeinde Johannissegen und Weißbrod geliefert wurde."?)
Im Mittelalter hatte Algcsheim ein eigenes Partikularoder Gemeinde-Haingcricht. Es hatte in Bezug auf Wälder, Weiden, Gewässer, Wege, Stege alle sich ergebenden Irrungen und Zwistigkeiten zu schlichten, Zweifel und Unge- wißheit zu lösen, die bestehenden Gesetze und altes Herkommen zu handhaben, wann und wo es nötig schien, neue zu erlassen, die dagegen vorgesallencn Frevel zu rügen, Mißbräuchen und Unordnungen, auch Übergriffen zu steuern und überhaupt Forst- und Fcldpolizei im weitesten Umfange zu üben.?)
Vor dem 15. Jahrhundert hatte Algcsheim sogar zwei solcher Haingerichte, indem sich der zahlreiche Adel und die Geistlichkeit von der Bürgerschaft getrennt und eigene Haingerichte gebildet hatte; sie lagen sich aber darüber fast beständig in den Haaren, weshalb sie Erzbischof Johann II. im Jahre 1417 vereinigte. Nach seiner Zusammenschmelzung bestand es aus einer Delegation des Adels, der Geistlichkeit und der Bürgerschaft, welcher Erzbischof Johann II. einen erz- bischöflichen Delegierten beifügtes) Die Trennung Algesheims vom Rheingau versetzte auch dieser Einrichtung den Todesstoß.
Algcsheim hatte sein eignes Gerichtssiegel. Es war
>) Notiz in der Kriegsrechnung von 1795, im Gemeindearchiv.
2) Nach der Vürgermeisterrechnung von 1788 wurden dafür verausgabt 4 fl. 30 kr.
2) Bodmann, Nhcing. Alterth., S. 64.
0 Bodmann, a. a. O., S. 470-
