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Im Jahre 1381 ist Schultheiß der Edelknecht Ernbrecht Halbesteder/) und im Jahre 1392 steht als Zeuge auf einer Urkunde derAmtmann" von Algesheim Ritter Roist von Schonenberg,2) der auch noch in einer Urkunde des Mainzer St. Johannisstiftes vom Jahre 1397 erwähnt wird.3)

In allen diesen Urkunden wurde dem Schultheißen aus­drücklich aufgegeben!Keinen Unterthan im Lande zu beschwe­ren mit Schatzung oder ungewöhnlichen Diensten, dann als sie bizher komen sind, sondern er fall sie schützen, schirmen und getreulich vierantworteu und glicherrechtes helfen, den Armen als den Richen, ußgeschcidcn aller Archlist und Ge- verden in allen diesen Stücken.

Von einem edelmännischen Schultheiß ist in späte­ren Jahren keine Rede mehr, es scheint, daß die bei der Tren­nung vom Rheingau im Jahre 1527 geplante Neuordnung aller Verhältnisse nicht lange auf sich warten ließ. Denn bald nachher finden wir einen bürgerlichen Ober-Schultheiß, nebst einem Unter-Schultheiß. Ihm zur Seite saßen 6 Schöffen und ein Gerichtsschreiber. Dieses Ortsgericht be­stand in seiner einfachen aber sehr praktischen Gestalt bis zur französischen Umwälzung und urteilte über alle Verbrechen und Vergehen unter den Bürgern, sprach Recht über Mein und Dein, schlichtete die Streitigkeiten der Bürger unter sich und bestätigte zugleich die Veränderungen, welche durch Kauf und Verkauf in den Besitzverhältnissen der ländlichen Grundstücke eingetreten waren.

Als Oberschultheißen finden sich Dietrich Rein­hardt von Weilburg 1560/) Theodor Vogt 1666, Joh. Heinr.Braun 1682,Wolfgang Schmidt 1691,Joh.Phil. Hetlinger, 1697 bis 20. September 1716, wo er starb, Melchior Diemer 1717, Johann Theodor Vogt 1750.

Als Unter-Schultheißen kommen vor: Hans Num- pelheimer 1660/) Wendelin Waßnicht 1642, Valentin

9 Baur, Hess. Urkunden, IO-, n. 1336. Anm.

-) Baur, a- a. O.

H Schaab, Gesch. d- Stadt Mainz HI, S. 446.

H Schaab, a. a. O-, S. 446.

Bodmann, Nheing. Alterth., S. 64.

Bodmann, Nheing. Alterth., S- 64.

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