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legenheiten zuvorzukommen, verbot sie am 20. Nov. 1788 von allen Kanzeln des Erzbistums herab die Andacht und den Besuch des Bildes, da „die so laut gepriesenen Wunder in weiter nichts bestehen, als in gewöhnlichen alltäglichen Ereignissen und Naturwirkungen oder aber in frommen Selbsttäuschungen."^) Es erschien sogar eine aus demselben Geiste hervorgehende Schrift zu Mainz, 1788, welche das Volk „über die Bilderverehrung — mit Rücksicht auf das vorgebliche neue Algesheimer Wunderbild" belehren sollte, und in welcher die Nichtigkeit der „vorgeblichen Algesheimer Wundergeschichten" zu zeigen versucht wurde.?)
Obschon die Verehrung des Bildes verboten war, und Fremde es nicht mehr wagen durften, deshalb nach Algesheim zu pilgern, so ließen es sich die Ortsbewohner doch nicht nehmen, wie sie es immer gethan, vor dem Bilde zu beten. Aber lange sollte es nicht dauern. Es kam das Kriegsjahr 1792. Eine Abteilung französischer Truppen machte in der Nähe Rast. Als die Soldaten des Heiligcnhäuschens ansichtig wurden, rissen sie das eiserne Gegitler weg, um daraus Hufeisen zu verfertigen, das Bildchen aber warfen sie in ihr Lagerfeuer. Doch — das Bild verbrannte nicht und die Soldaten ließen es an der Feuerstelle liegen.?) Nach ihrem Wegzuge holte es daselbst der Ortsbürger Martin Deister^) und brachte es in seine Wohnung. Nach den Kriegsjahren kam es in die Pfarrkirche auf den St. Barbaraaltar und als dieser im Jahre 1852 bei Gelegenheit der inneren Restauration der Kirche entfernt wurde, wies man ihm mit dem mit einer
0 Gedruckter erzbischöfl. Erlaß, unterzeichnet: Val. Heimes, sullrag. st proviv. general. Nog.
?) Der Verfasser ist der berüchtigte Professor und spätere Klubbist F. A. Blau, welcher das Buch auf Verlangen des erzb. Vikariats schrieb. Brück, die rationalistischen Bestrebungen im katholischen Deutschland, S. 77. Eine Beurteilung BlauS ebendaselbst, S. 68.
?) Im Jahre 1875 erhielt Maler Kreis in Groß-Steinheim das Bild zur Herstellung. Derselbe entdeckte die deutlichen Brandspuren und gab, ohne von obigem Vorkommnis Kenntnis zu haben, die Erklärung in einem Briefe, das Bild müsse im Feuer gelegen haben.
Er war kurmainzischer Zollbereiter (vgl. oben S. 3V), der Großvater des jetzigen Gemeinderats und Liqueurfabrikanten Hrn. Fr. Deister.
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