Das Vi. Buch. Tap. vi. 603
halben fernerm und grösserm Schaden fürzu. lassen/sondern da dieselbe auffgerichtund verbriefft/
»bmmcn, wären sie urbietigVersönung und Frieden hätten die alte und neue xathsherren denselbenBries
lu machen zwischen dem alten und neuen Rath/ den geschworen / und wären die alten und neuen Raths«
Hausgenossen und Bürgcrschafft / daß dergleichen Herren beysammen gesessen um gleichem Gewalt/
«cmdschafft und AussstanddurchGottrs ^ülffnim- und hätten die Stadt als der Rath bißher regiert,
wer,n der Stadt entstehen solle / niit freundlichem Zu oer andern Ursach hat man diese Antwort in
->Mh, m daß ein Rath und Bürgerschafft ihnen sol. folgenden Worten gegeben : Wir sprechen daß die
M gütliche Handlung nicht wolle zuwider seyn las« Stadt und Gemein?« zu mchrerm Nutz und Bestens
>ln / dazu die Ausgewickene sich nicht allein gutwillig wann sie es bedunckt / daß es nutz und gut wäre/ den
uncrbotten / sondern auch / daß man sm dcrlich darzu Rath gemindert / gemehrt und verändert / ohne der
ldue/ sie mit Fleiße, bellen. Als nun ein Rath diesen Käpser/ König und Bischoffs/ hohen oder niedern
ncund-und nachbarlichen treuhertzigenFürschlag er> Standes Eintrag und Verhinderung / so hätten sie
^oaen , und darein zu bewilligen nutz und ralbsam auch die neue Raths Herren mit keinem Gewalt dem
Mm / haben der Außschuß die <:. Mann die S»ch alten ^lalh elngedrungcn/ sondern es sey geschehen
A Bürgerschasst öffentlich fürgetragcn / und lhr aus gemeinem Übertrag und Willen der Eemeindt
Aedencken derselben entdeckt. Darauffmiteinmü« und des allen Raths/nach AußwcisungderBlleff/
lyWm Schluß überkommen/daß die Mittel zu Fried und Halle n:an zu allen Theilen erkennt / daß solch
und Außsthnung ünzunchmen/ und die Städte zu R:giment der v7 ladt besser und fürträglicher sey.
^'"en/ daß sie ihre Gesandte auff Montag nach Vaß die genicine Bürgerschafft des alten Raths
^,^nn» in die Stadt Epeyr wollen abfertigen/ Freyheiten und zechtenelngearistm,und dawider ge»
"'ncye die Empörung undFcmdschaffl nlöchten auff' Handell / hat man mcht gestanden / d - nn kein Käyser
'^°m / und was dieselbe auffihrcn gcschwornen Aid oder König, so viel ihnen wissend / dem alten Rath
dm !v !^"^en erkennen und sprechcwdas dcrHtadt/ und Haußgenossen dielelbe Freyheiten gegeben oder
s.' ^U'gern / und auch dem Land gut und nutzlich bestätigt.
I^?"b',e,n Rath und Büracrschafft dasselbe als eine Die dritte Ursach, d ,ß die Zunsst Ordnung und
lein/« ^ Pachtung uud Außsöynung getreulich Gesaiz gemacht , ohne Vorwlssm des ^ialhs, hat die
lM'.abhaltenwolle/ auffchrenAidt. Immit» Bürgers6)affc beantwort / daßsiefur sich undzuih«
d,'Hlund chedie Versöhnung getroffen / sollen rem eigenen Nutzen keine Ordnung gemacht, oder zu
f<^ l^Nne zu beyden Tbeilcn in ihren Orten ge«^ ma^en fürgenommen / ohne Bewilligung des
,'jM bleiben/ und die ans der ^ ladt gewichen/ Raths und dessen Guthcistm : sie hätten aber
wen l^"" ^ "^ >n derselben Bann»Zeune kom« ohne <5cheu mit dem mehrcrm Theil des Raths /
m, h,ß ^^ ^^ gäntzlich ausgenagen und erör» dessen Überkommen auch Foitgang / vcrmög der
'lllwfsde. Stadt Recht / haben soll , durch o^s Zeichen der
,l, ^ch solcher Erklärung sind Sontags nach Ca» Glocken auffm Hos eine Ordnung/ so sie mit gutem
Mnn« ^ Abend in der Stadt Speyr angelangt Bedacht und Nach weiserLeut schrifftlich begriffen/
'°lgtnde Gesandten: uno der Stadt und allen Bürgern ehrlich / nutzlich
Von der StadtStrasiburg zween Ritter und des und friedlich ist/offenUich geschworen im Jahr 13^7.
^lhs/oon Mäyntz vicr Rathsinänner.von Worms amFreylagvorv^ttfasten/ verhoftten daß sie daran
^^von Franckfurt zween/von Oppenheim zween/ nichls unrechte / sondern dasjenige gethan / was zu
UNiinen, Johann der CämmererNudolph von Fried, Ruhe und der Stadt Wollend zum besten
"tgfrsheim. Claus von Grossem- Henrich Rinck kommen sey.
"onkltrveiler/ alle Ritter. Als nun die Gesandten fast vier Wochen milder
pHann Muderstätter- Amoldt zum Frosch. Handlung zugebracht, seynd die Irrungen kurtzlich
f^d <?'"<-'"" Vogt- Crafft zum Rebstock. Sig' auff folgende Puncten verglichen worden,
tmlen A' Christian zum Vogt. Gipcl von Holß- Erlilich / daß ein beständiger gcschworner Fried,
H l^«^^vonKirchtom HeilmanPfeil Peter Verzicg/Vertragund Hußlöhnung zwischen beyden
"y>M-. Theilen/ ihren HelffcrnundDimtmseyn/ und nie-
schaff,"« IM scynd des Raths und der Bürger- mand an den andern einige Ansprach und Förde»
chen, Allmächtige «n einem / und der Außgewi- rung, vielweniger etwas thäNichs fürnchmen soll,
ben 3 ^"ld am andern Theil erschienen/ und ha- Zum andern die aus der Scadt gewichene sollen
für^, Beschwerden und Klagen gegen eina idcr daraus und derselben Bann-Zeunc verbleiben biß sie
sci.'Alagtn / daselbst des Raths und der Bürger» verschaffen/daß oer Lyd/den dle Bürgerschafft wider
.'""Nt von den Zünfften auff die Ursachen und Be- '
5 des Adels und Haußgenossen folgenden 1_____________________________________
y.H'«!len einwenden. Bürgern, noch sonst in die Stadt auffgenomen wer-
.2"leerfteUrftch/daßdie Gemeinde den Fauß- densolten/ vom Bapst oder einem andern Bischoff,
sone?,, c" Zünfften eine bestickte Anzahl Per< dem eo gebührt/«ssi«. abgethan u.dauffgehaben,
st«, M''Ugt/ und solches derselben Recht zuwider und solche Erledigung mit briefflichen Urkunden be«
lcm n« ^°" ^?"twort, es sey in rechter Warheit scheint sey; wann solches geschehen daß alsdann die,
Zufü^^nochUbergriffdaran geschehen/dann die so zum Angriff dtr Stadt nickt geholffen, wieder zu
"«da,.. ^"'5""""" Verglei'chui'.gder Gemein ihrem Burger Reckt kommen /die Eckuldhasttea<
scheben ,i "bs/ und mit dessen Willen/ l?°4- ge- der bey einem ^ath Gnad und leidliche Straff ge«
Mals d v«?"c5"^^" Warheit nicht sagen/d'ß da» wattig seyn / und so wider Versoffen dieselbe zu
""alte Rath ihnen die Zufügung mißfallen streng wollt fallen / die Begnadigung bey öen
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