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haben, der sonder Furcht und Bezwang die rechte, lautere evangelische Wahrheit sage;" cs sollten diese Pfarrer von dm Gemeinden gewählt werden und wieder entlassen werden können. Niemand sollte mehr in den Klöstern ausgenom­men werden, diese sollten vielmehr aussterben, wer nicht in ihnen bleiben wolle,herauskommen mit einer ziemlichen Zugabe," das Kloster aber der Landschaft zufallen.Kein Jude sollte mehr in der Landschaft des Nheingaues wohnen oder Hausen," und zwar, wie nachher hinzugefügt wurde,von wegen des großen Schadens, den sie dem gemeinen Manne zusügen." Kein Stand sollte von den Gemeindearbeiten befreit sein mit Ausnahme des Adels bezüglich seiner freien Lebensgüter. Kein Bürger sollte zu Mainz oder Bingen mit Gewalt festgchalten werden, sondern bloß da,wo er seßhaftig ist," Wasser, Weide, Wildfang sollten frei sein. Mit dem Zoll zu Mainz und Ehrenfels soll es nicht so streng genommen werden. Außerdem verlangten sie später auch, da Algesheim und Lorch sich wiederholt,der ungleichen Besitzungen" wegen be> klagt hatten,die Ämter allenthalben zu besichtigen, von oben an bis unten aus," damit dann jedesin gleich brüderliche Form gestellt und geteilt werde."')

Doch diese Forderungen wurden nicht sofort in Mainz bewilligt. Darüber aufgebracht, eilten die Rheingauer am 2. Mai bewaffnet auf den Wachholder?) und luden dorthin alle Rheingauer Ortschaften auf den 8. Mai ein.^) Ihre Forderungen stellten sie daselbst nunmehr in 31 Artikeln aufA) Auch der Statthalter, Bischof Wilhelm, und ein Vertreter des Domkapitels waren auf dem Wachholder erschienen und unter dem Drange der Umstände genehmigten sie die gefor­derten Artikel am 13. Mai.^)

Während die Rheingauer vier Wochen lang auf dem Wachholder lagen, wurden sie von dem nahegelegenen Kloster

-) Schunk, a. a. O. S. 220.

?) Ein damals mit Wachholdergcsträuchen bewachsener Platz, welcher vor dem Kloster Eberbach nach dem Rheine hin am Fuße der Anhöhe liegt, welch« den Namen Eichberg führt.

-) Schunk, a. a. O. S, 190.

Schunk, a. a. O. S. lül ff. ch Ebendaselbst, S. 206.