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Urkunde des Erzbischofs Adalbert I. vom Jahre 1130 über die Verwandlung des Bischofsberges in eine Abtei findet sich ausser der Unterschrift der Zeugen von Orten des Rhein­gaues auch die Unterschrift der Zeugen von Bingen, Alges- heim und Ockenheim,möglich also, daß schon damals die ganze Gegend um Bingen dem politischen Verbände des Rhein­gaues angehörte, und man sich nur der hergebrachten Bezeich­nungAlgesheim im Nahegau" bediente.

In allen erzbischöflichen Bestätigungen der Rheiugauer Landesfreihciten aus dem 14. uud 15. Jahrhundert und so namentlich in einer Urkunde, in welcher der Erzbischof Die- ther von Mainz im Jahre 1459 diese Freiheiten bestätigte, heißt es:Auch sollen die von Bingen vnd die von Algenß-^ heim zu dem egentl. Vnserem Lande dem Ringkauwe In allermaißen gehören, als das von Alther herkomen ist, ane alle Guerde"?)

Auch das Mainzer Domkapitel mußte dem Rhein­gau seine Rechte verbürgen," schreibt Schmelzeis,2)wogegen dieser ihm gelobte im Falle einer Gefangennahme des Erz­bischofs dem Kapitel treu zu sein und zu gehorchen, und eben­so bei dem Tode eines Erzbischofs so lange bis das Kapitel durch vier seiner Mitglieder den Neugewählten förmlich vor­gestellt, dann aber, wenn der Erzbischof eigenmächtig in das Landeseigentum eingrcife, dem Kapitel bis zu dem Zeitpunkte zu folgen, wo der Streitpunkt erledigt worden. Zu Mainz aber genoß der Rheingau die Einfuhr- und Marktfreiheit und andere Rechte, während ihm die Unterhaltung und Verteidigung eines Teiles der Stadtmauer oblag." Der Teil, welchen Algesheim zu versehen hatte, erstreckte sich auf 16 Zinnen.^) Die Mauern waren nämlich oben gezackt und diese Abschnitte hießen Zinnen; sie hatten einen Abstand von 11 12 Fuß voneinander, so daß die ganze Mauer, deren Obsorge Algcs- heim anvertraut war, die beträchtliche Länge von ungefähr 180190 Fuß betrug.

0 Bodmann, a. a. O-, S. 61. Anm. d.

*) Bodmann, a. a. O-, S. 49S. Anm. b. b) Schmelzeis, Nüdesheim im Rheingau, Seite 71. i) Nach einer Urkunde vom Jahre 1200, mitgeteilt bei Bodmann, Rheingauische Alterth., Seite 23, Anm. a.