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Als im Jahre 1475 Erzbischof Diether zu Mainz eine neue Burg und Residenz unter dem Namen Martinsburg erbaute, erhielt auch der Rheingau Anteil an der Bewachung derselben unter dem Burggrafen für die Zeiten der Erledigung des erzbischöflichen Stuhles bis zu seiner jedesmaligen Wiederbesctzung.l)
„Auch noch, nachdem der Nheingau unter die Landeshoheit der Mainzer Erzbischöfe getreten war, standen Grafen an seiner Spitze. Sie vertraten, wie früher die deutschen Könige, so jetzt die Erzbischöfe. Es waren die Nheingrasen mit der Feste Nheinberg beiLorch als ihrem Grafenstuhl."^) Als aber einer der Nheingrasen, Siegfried von Stein, sich den Feinden des Erzbischofs Wernher (1259-84) anschloß und denselben bekriegte, verloren er und seine Nachkommen die Grafschaft.
Übrigens hatte das Rheingrafentum schon längst, bevor cs so am Ausgange des 13. Jahrhunderts ganz aufgehoben wurde, gar viel von seiner Bedeutung verloren. Dagegen war alsbald schon, nachdem der Rheingau unter das weltliche Scepter der Mainzer Erzbischöfe gekommen war, hier eine andere Würde aufgekommen, welche sich zu einer vollständigen Vertretung des Erzbischofs im Rheingaue, wie hinwiederum auch zu einer Vertretung des Rheingaues dem Erzbischöfe gegenüber ausgestaltete. Es war dies das Amt des Vicedoms.
Vicedome gab es schon von dem 10. Jahrhundert an. Ihre Gewalt war eine außerordentlich umfangreiche und an- sehnliche.») Sie wurde von den Erzbischöfen nach freier Wahl an Glieder der verschiedensten vornehmen Häuser verliehen, in den früheren Jahrhunderten nur an Eingeborene aus dem eingesessenen Landadel, in den späteren Zeiten jedoch gerade an diese nicht mehr. Wackere Männer haben sich in diesem Amte hervorgethan, namentlich waren es adelige Männer aus Rüdesheim, welche es sehr oft bekleidet habend) Aber auch
>) Schmelzeis, a. a. O., S. 71.
2) Schmelzeis, Rüdesheim, S. 71.
») Näheres darüber in Bodmann, Rh. Alterth., S. 5S4. H Schmelzeis, a. a. O., S. 72.
