26

die Gewalt des Vicedoms wurde nach und nach beschränkt, statt seiner trat die kurfürstliche Gewalt mittelst ihrer Amts­leute in den Vordergrund zum Behuf der bequemen Verwaltung landesrcchtlicher, politischer und Finanzrechte.')

Kurfürstliche Ämter treten uns zum erstenmal entgegen im 15. Jahrhundert. Laut einem Vertrage zwischen Eltville und Ostrich vom Jahr 1451 gab es damals im Rheingau dritthalb Ämter, nämlich Lorch als ein Amt, Rüdes heim und Geisenheim als das andere Amt und Algesheim als ein Halbamt. Erzbischof Diether spricht in seiner Urkunde vom Jahre 1480 über die Besetzung der Martinsburg?) von sechs halben Ampten" im Nheingan, es waren das Elt­ville, Östrich, Geisenheim, Nüdesheim, Lorch und Algesheim. Kurz vor 1525 gab es vier Ämter, welche nach ihrem Amtssitze hießen: Eltville, Östrich, Nüdesheim und Algesheim b)Doch war diese Verbindung der Algesheimer mit dem Nheingan," bemerkt Schaab/)nicht so stark, wie jene, welche die Ämter im Rheingau unter sich und mit dem Vicedomamt allda hatten, indem Algesheim nicht nach den rheingauer Landesgesetzen und Gewohnheiten geurteilt wurde, sondern nur zur gemeinschaftlichen Beschützung des Landes mitwirkte und in dieser Hinsicht unter den Befehlen des Amt­manns im Rheingau stand, wodurch seine Bewohner iy Be­treff der Bede, Steuern, Reise u. s. w. den Unterthanen des Landes Rheingau gleichgehalten wurden. Daher auch der Titel Vicedom im Rheingau und Amtmann zu Algesheim, dessen sich Gernand von Schwalbach im Jahre 1460, Wiegand von Dienheim im Jahre 1480 und andere bedienten."

Zum letztenmal bestätigt wurde die Zusammengehörigkeit von Algesheim mit dem Nheingan durch die Urkunde, wodurch der Erzbischof Jakob von Mainz im Jahre 1505 die Frei­heiten des Rheingaues von neuem verbrieftes)

>) Bodmann, a. a. O-, S- 512.

2) Vergl. oben S. 25.

2) Bodmann, a. a. O-, S. 512.

Geschichte der Stadt Mainz, III, 44S. d) VVuriltvein, Xor. suds. ltipl. X in xrnek. 58.