Für alle diese Unordnungen in Algesheim wurde der damalige Amtskeller I. B. Hellmandel von der kurfürstlichen Behörde verantwortlich gemacht. Schon am 24. November 1788 erließ das Vikariat ein Ausschreiken an die Landesregierung, worin es sich beklagt, „daß nur s?) in den Algeshei- mer Ortschaften die Einführung des deutschen Gottesdienstes den gehofften Fortgang nicht gewinnen wolle," und zugleich bemerkte, „dieselbe würde einen großen Vorschub erhalten, wenn der Amtskeller zu Algesheim, wie andere, für gut fände, hierin mit eigenem Beispiele voranzngehen und seinen Hausgenossen selbst neue Gesangbücher anzuschaffen, um dieselben in der Kirche gleich anderen Pfarrgenossen zu gebrauchen." 0 Noch am 10. Juni 1791 erließ der Kurfürst folgendes Schreiben an die Landesregierung: „blininontissiilius sind verlässig unterrichtet, daß in dem Amte Algesheim noch immer Mißverständnis und Unzufriedenheit wegen des deutschen Gottesdienstes herrschen; es kann dieses nirgends anders hcrrühren, als daß der dortige Amtskeller sich nicht genug angelegen sein läßt, seine Amtsuntergebenen mit guter Art zurecht zu weisen und sich hierüber mit den Pfarrern freundschaftlich zu benehmen. Kurfürstliche Negierung hat also diesen Gegenstand dem gedachten Amtskeller nicht nur allen Ernstes und unter Verwarnung, daß feine Kurfürstlichen Gnaden für jede Unordnung sich lediglich an ihn halten würden, unverzüglich zu empfehlen, sondern auch Hierwegen mit dem erzbischöflichen Generalvikariat ohne Zeitverlust zu kommuni- cieren und gemeinsam niit diesem allen solchen Dingen ein vernünftiges Ende zu machen."?)
Ein zweites Ereignis, wozu Algesheim die Veranlassung bot, machte um dieselbe Zeit viel von sich reden. Wir haben
allerdings einen Verweis, es komme ihm nicht zu, in die Pfarrgeschäfte sich einzulassen, er habe lediglich zu thun, was ihm der Pfarrer anweisen werde, aber der Hinweis auf den Amtskeller blieb nicht unberücksichtigt. Brück, a. a. O., S. 214, Anm. 37 und S. 215, Anm. 41. Doch alle diese Bemühungen waren bei den Bewohnern Ockenheims wirkungslos; sie blieben, zu ihrer Ehre sei es gesagt, bis auf den heutigen Tag dem Choralgesange sowohl im Hochamt als in der Vesper treu.
0 Brück, a. a. O., S. 214.
?) Brück, a. a. O., S. 215, Anm. 40.
