Für alle diese Unordnungen in Algesheim wurde der damalige Amtskeller I. B. Hellmandel von der kurfürst­lichen Behörde verantwortlich gemacht. Schon am 24. Novem­ber 1788 erließ das Vikariat ein Ausschreiken an die Landes­regierung, worin es sich beklagt,daß nur s?) in den Algeshei- mer Ortschaften die Einführung des deutschen Gottesdienstes den gehofften Fortgang nicht gewinnen wolle," und zugleich bemerkte,dieselbe würde einen großen Vorschub erhalten, wenn der Amtskeller zu Algesheim, wie andere, für gut fände, hierin mit eigenem Beispiele voranzngehen und seinen Hausgenossen selbst neue Gesangbücher anzuschaffen, um diesel­ben in der Kirche gleich anderen Pfarrgenossen zu gebrauchen." 0 Noch am 10. Juni 1791 erließ der Kurfürst folgendes Schrei­ben an die Landesregierung:blininontissiilius sind verlässig unterrichtet, daß in dem Amte Algesheim noch immer Miß­verständnis und Unzufriedenheit wegen des deutschen Gottes­dienstes herrschen; es kann dieses nirgends anders hcrrühren, als daß der dortige Amtskeller sich nicht genug angelegen sein läßt, seine Amtsuntergebenen mit guter Art zurecht zu weisen und sich hierüber mit den Pfarrern freundschaftlich zu beneh­men. Kurfürstliche Negierung hat also diesen Gegenstand dem gedachten Amtskeller nicht nur allen Ernstes und unter Ver­warnung, daß feine Kurfürstlichen Gnaden für jede Unordnung sich lediglich an ihn halten würden, un­verzüglich zu empfehlen, sondern auch Hierwegen mit dem erzbischöflichen Generalvikariat ohne Zeitverlust zu kommuni- cieren und gemeinsam niit diesem allen solchen Dingen ein vernünftiges Ende zu machen."?)

Ein zweites Ereignis, wozu Algesheim die Veranlassung bot, machte um dieselbe Zeit viel von sich reden. Wir haben

allerdings einen Verweis, es komme ihm nicht zu, in die Pfarrgeschäfte sich einzulassen, er habe lediglich zu thun, was ihm der Pfarrer an­weisen werde, aber der Hinweis auf den Amtskeller blieb nicht unbe­rücksichtigt. Brück, a. a. O., S. 214, Anm. 37 und S. 215, Anm. 41. Doch alle diese Bemühungen waren bei den Bewohnern Ockenheims wirkungslos; sie blieben, zu ihrer Ehre sei es gesagt, bis auf den heu­tigen Tag dem Choralgesange sowohl im Hochamt als in der Vesper treu.

0 Brück, a. a. O., S. 214.

?) Brück, a. a. O., S. 215, Anm. 40.