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Nesidenzschloß Friedrich stein an der hohen Lei (Hollei) bei Fahr in Vau genommen und auch wirklich später, mit dem bis in die neuesie Zeit noch nnter Dach gestandenen Nebengebäude, der ungünstigsten Verhältnisse ungeachtet, beendigt wurde. Der Vau der rcchtsrhciu, Eisenbahn hat diese Gebäude i, 1.1868 gänzlich beseitigt.
Die Erkenntniß, daß bei den hier so nahe zusammenliegenden Ortschaften Wollendorf, Gönner sdorf, Hüllenberg, Fahr, Irlich, der Naum nicht geuüge, mag wohl den Plan des Grafen verändert haben nnd als nuu wirklich der dreißigjährige Krieg das etwas weiter oberhalb gelegene alte Lang endo rf gänzlich zu Grunde gerichtet hatte, da suchte der Graf sich hier einen anderen Ort auf, wo er sich eine Residenz gründete. Er wählte die Stelle des jetzigen fürstlichen Schlosses, wo er sein Haus „Neuen Wiedt" errichtete, das von einem großen Weingarten umgeben, an hundert Ohmen rothen Weines getragen haben soll. Anfangs, 1648 und 1649, datirte zwar der Graf noch von seinem Hause Langendorf; erhob sich aber dann bald zn der Idee, „eine Freistätte zn gründen für alle, sowohl geduldete, als berechtigte Neligionsverwandte nnd eine Anzahl der vielen nützlichen Menschen, die ihre verheerten Wohnsitze verließen und uach den freien Niederlanden zogen, zum Vortheil feines Landes anfznnchmen."
Natürlich entstanden sehr bald mit dem neuen Schlosse auch einzelne Privathäuser als Wohuungen für gräfliche Veamte nnd Andere, nnd fehr bald reihcten sich in der Rhein- und Schloßstraße Haus an Haus, regelmäßige Quadrate bildend, innerhalb welcher frenndliche Gärten lagen, durch schnurgerade Straßen von Südwest nach Nordost nnd von Nordwest nach Südost dnrchzogcn.
Als sich die Verhältnisse der jnugen Stadt so günstig gestalteten, suchte der Graf Friedrich die kaiferliche Genehmignng nach nnd erhielt sie am 26. August 1653 aus Negensburg in der Art, daß Kaiser Ferdinand III. ihm, dem Grafen Friedrich von Wied, gestattete, der von Kaiser Karl IV. dem Grafen Wilhelm von Wied 1357 ertheilten Erlaubuiß, No rdhofen zu einer Stadt zu machen, jetzt znr Anlegung einer neuen, der „ahn einem wohlgelegene,! orthe der Grnffschafft Wiedt, unfern von dem Nheiu, ein Hauß, Neuen Wie dt genant, auffgebauct, und vest darahn einen Umbgriss auß- gesehen, so bereits mit verschiedenen Häußern besetzt, und wegen des orths Bequemlichkeit aus dem Niederland, und andern orthen
