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aus frühester Kindheit, wie er von dem Vater zu einem solchen Gelag mitgenommen wurde und das Getümmel in den Zimmern des Bürgermeisters ist ihm noch lebhaft vor Augen.)

Alle diese Einrichtungen der Selbstverwaltung gingen all­mächtig zu Grunde, bis die Aufnahme in den preußischen Staat ganz andere Verhältnisse brachte, einen Bürgermeister an die Spitze stellte und nur noch ein Schöffengericht, aus einem Stadtschultheiß und sechs Schossen bestehend, die unteren städtischen Angelegen­heiten besorgt. An die Stelle der zahlreichen Regierungsbeamten, welche Friedrich Alexander eingeführt, ist Neuwied nun der Sitz des königlichen Landrathes für den Kreis Neuwied (mit Linz) und eines Hauptsteueramtes; statt des fürstlich wiedischen Militärs (zwei Bataillonen und 50 Husaren), das durch den preußischen General Franz Karl Ludwig zu Wied, Alexanders Oheim, ganz nach preußischem Muster eingerichtet war, befindet sich nun der Landwehrstamm des ersten Bataillons des 29. Infanterie­regiments hier, wozu nach einiger Zeit noch eine Garnison von reitender Artillerie treten wird.

Ueber die neueren städtischen Angelegenheiten Neuwieds, wel­ches die Städte-Ordnung vom 15. Mai 1850 besitzt, ihre Ver­waltung, Schulden, Budget, wolle man das Nähere in den land- räthlichen statistischen Berichten nachlesen.

Von besonderein Interesse für unsere Stadt ist aber das in neuerer Zeit hier eingerichtete Kreisgericht fm die rechtsrheinischen Kreise des Regierungsbezirks Coblenz, das am I. Juli 1849 eröff­net wurde. Elf Nichter, einschließlich des Directors, zwanzig Subal­ternbeamte, zehn Unterbeamte, elf Lohnschreiber, bilden ein sehr ansehnliches Personal für unsere Stadt, die außerdem noch bei den Schwurgerichtsoerhandlungen oft auffallend belebt wird. Das Iustizgebäude in der Hermannsstraße ist ein sehr ansehnliches Bauwerk.

Die konfessionelle!, Verhältnisse.

In dem von dem Grafen Friedrich III. der Stadt Neuwied am ?. Juni 1662 ertheilten und unter dem 4. September 1663 von dem Kaifer bestätigten Privilegium, gewährt der I. Artikel