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Er trit 1488 dem von dem Kaiser Friedrich III. gestifteten ewi­ge» Landfrieden bei und betheiligte sich an dem im Jahre 1512 zu Trier eröffneten und später zu Köln fortgesetzten beiühmten Reichstage, durch welchen die Verhältnisse uon Deutschland von Kaiser Maximilian I. möglichst geordnet wurden.

Dieser Kaiser ertheilte ihm 1516 für sich und seine Erben das Privilegium, in allen seinen Ländern Bergwerke anzulegen, edle Metalle schmelzen zu lasse», ihre Unterthanen dazu berechtige» zu dürfe», auch die Uneheliche» und die ohne Testament Verstor­beneu zu beerben. Durch einen zweite», aus Trident datirten, kaiserlichen Brief, wurde Graf Johann mit seinen Eingesessenen von andern Gerichten unabhängig erklärt und uur in besonderen Fällen unter das Neichskammergericht gestellt. In dem Kriege des Franz von Sickingen mit dem Erzbischof Richard von Trier hatte Johann III. lebhafte, aber vergebliche Friedensvermittlun­gen gemacht.

Johann III. hatte fünf Brüder, von welchen der ältere, Wilhelm III., durch Vermählung mit der Erbgräsin uon Mors diese Grafschaft erhielt und seinen ganzen Antheil au der Graf­schaft Wied, gegen 8000 Goldgnlden für seine einzige Tochter Anna, bei deren Vermählung zahlbar, dem jüngeren Bruder überließ. Die vier übrigen Brüder widmeten sich dem geistlichen Stande uud wurden von ihnen Graf Hermann, 1515, Erz­bischof und Kurfürst von Köln und Graf Friedrich, 1523, Bischof von Miiil st er, nachdem er längere Zeit Pastor zu Feldtirchen gewesen war.

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Hermann, Graf zu Wied, Erzbijchof und Kurfürst von Köln, 1515 bis 1347.

Hermann, der Sohn Friedrichs 1. Grafen zu Wied, war am 14. Januar 147? geboren und wurde 1483, nach Darlegung