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seiner Uhnenprobe, dem Domkapitel in Köln zur geistliche,! Er­ziehung und Belehrung übergeben, 1515 wurde er zum Erz­bischof und Kurfürst erwählt und vou dem Kaiser uud dem Papste bestätigt. Dem Herkommen nach wollte der Erzbischof Hermann seinen feierlichen Eintritt in Köln halten; zuvor aber hatte er sein Pallium und die päpstliche Bestätigungsbulle der Bürgerschaft vorzuzeigen uud ihre Freiheiten und Rechte anznerkeunen. Darüber waren Irrnngen zwischen dem Erzbischif und dem Nathe entstan­den, so daß die Stadt ihn nicht anerkeunen wollte und Kaiser Karl V. dem Erzbischof Richard von Trier die Untersuchung auf­trug. Dieser entschied für Hermanns Recht und der Kaiser befahl der Stadt dem Erzbifchuf den Eid der Treue zu leiste», im Ge­genfalle mit Acht und Verlust ihrer Freiheiten drohend. Der Kaiser gab von Brüssel aus am 26. April 1522 dem Erzbischof Hermann Nachricht von seinen Befehlen an die Stadt, in einem Schreiben, das mit folgenden Worten beginnt:Dem Erwirdigen Hermann Ertzbischoff zu Collenn, des heiligen romifchen Reichs zu Italienn Ertzcanzler, unserm lieben Neven und Ehurfürsten :c." Nnn erfolgte der feierliche Einritt. Acht Edelknaben in seidenen Kleidern begleiteten ihn und trugen das Pallium, das kaiserliche Privilegium über die Regalien, die päpstliche Bestätigung, das, noch in der Domschatzkammer aufbewahrte, heilige Schwert und andere Kleinode.

Hermanns ganze Regierung fällt in jene Zeit heftiger Gährung der Gemüther, welche durch die von so vielen Seiten so lebhaft gewünschte Reformation hervorgerufen worden war. Von dem fried­fertigste» Geiste uud dem lebhaftesten Drange für das Wohl seiner Kirche beseelt, war der Erzbischof lange Zeit hindurch ein eifriger Gegner Luthers. Er nahm an alle» Verhandlungen Theil, die gegen dessen reformatorische Bestrebungen gerichtet waren. Auf der Neichs- uersammlung zu Worms 1521, in welcher Luther seine Grundsätze vertheidigte, erschieu Hermann auf ausdrückliches Verlangen des Papstes. Er betrieb mit Ernst die Vollziehung der päpstlichen Bulle und die Achtserklärung des Kaisers gegen Luther; er lieh die betreffenden Schriftstücke in Köln drucken und iu seiner Diöcese aus­breiten, mit scharfem Verbote Luthers Bücher zu lesen oder in seinem Sinne zu predigen. Die evangelischen Geistlichen Adolf Klä­rend ach und Peter Fliestädt wurden mit seiner Genehmi­gung zu Meinten bei Köln am 28. Sept. 1529 verbrannt. Den