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Vi. auf die Anerkennung der pragmatischen Sanction. Der Graf entwickelte eine große Thiitigkeit in seinen Vermittlungen zwischen Wien und Paris, und die Friedenspräliminarien wurden am 3. Oct. 1735 aufgestellt. Di« Grafschaft Wied wurde von den Kriegslasten freigesprochen und der glückliche Vermittler erhielt in Paris das St. Ludwigskreuz und in Wien den kaiserlichen Kam- Nlerherrnschliissel. Erst im Herbste 173« traf er wieder in Neuwied ein.
Während seines Aufenthaltes in Paris und Wien, versah nach Friedrich Wilhelm's Ableben der aus dem Türkenkriege zurückgekehrte Bruder Alexanders, Franz Karl Ludwig, die Landesoerwal- tung, und Graf Johann Ludwig Adolph von Wied-Runkel, als der älteste des Gesammthauses Wied, besorgte die bei jedem Regierungswechsel gesetzlichen Lehensmuthungen,
Am 2. Januar 1739 vermählte sich Graf Friedlich Alexander mit der Gräfin Karoline, geb. am 19. October !?20, Tochter des Burggrafen Georg Friedrich von Kirchberg, trafen zu Sayn und Wittgenstein; mit dieser in jeder Hinsicht ausgezeichneten Fürstin, die ein Heller Verstand und das edelste Herz zierten, führte er eine lange und glückliche Ehe.
Im Jahre 1740 wurde Friedrich Alexander zum Mitdirector Und ein Jahr später zmn Director des niederrheinisch-westphälischen Grafen-Collegiums, dessen Versammlungen in Köln stattfanden, ernannt, obgleich die beiden Stimmen der wiedischen Häuser durch die katholischen Stände auf eine vereinbart worden waren. Auch "eranlaßte er den, zu Frankfurt am 30. September 1738 abgeflossenen Grafenbund, eine Vereinigung sämmtlicher Reichs- Mfen und Herren der
Kollegien zur Aufrechthaltung und Vermehrung ihrer reichsgräf- "chen und reichsherrlichm Würden, Freiheiten, Gerechtsame und lhres Ansehens und Vermögens. Er suchte hierdurch auch besonders in diesen Häusern das Recht der Erstgeburt festzustellen und "llzuweitgehenden Vertheilungen des Besitzstandes vorzubeugen.
Ganz besonders aber machte sich Friedrich Alexander in allen Beziehungen nm sein Land verdient. Er vervollkommnete die Re- glerungsverwaltnng in allen ihren Zweigen, theilte die Regierungs- kanzlei in mehrere Collegien und errichtete ein eigenes Konsistorium. Zur Vereinfachung der Verwaltung wurden nur zwei Aemter gebil-
