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er ihm und seinen Erben im Jahre 1360 die urkundliche Erlaubnis', bis zn 1500 Mark löthigeu Silbers, das der Graf von dem Reiche zn fordern habe, von Kaufwaaren, namentlich von jedem.zu Wasser und zn Lande vorbeigehenden Fnder Wein „einen alten großen Turnos" zu erhebe,!. Tiefe letzte Vergünstigung ist später sehr folgenschwer für unferen Grafen geworden u,id brachte ihn in eine nachtyeilige Fehde mit dem Erzbifchof von Trier, Kuno von Falten st ein, einem ritterlichen und sehr kampflustigen Kirchenfürsten. Es mögen aber auch noch andere Einflüsse eingewirkt haben, denn Graf Wilhelm hatte bis dahin mit dem Erzbischof Knno auf gutem Fuße gestanden und war auch mit bei dem feierlichen Huloiguugs Einzüge Kuuu's zu Eoblenz gewefen.
„Wilhelm I. von Wied, Gerlach II, von Ifenburg-Arenfels, die Grafen von Nassau und Friedrich II. von Nnnkel, fchlosseu sich an den Herzog Wilhelm von Jülich an, als dieser mit Eduard von Geldern in Perbindung, sich wider Karls IV. Lohn Wenzel, Herzog von Vrabant und Limburg, «den später« Kaiser) rüstete, welcher ihn, wegen verübter Veranbnngen an brabantischen Kaufleuten, die durch das Iülicher Gebiet reisten, angreifen wollte. Die Iülicher wurdeu anfaugs geschlagen; als ihnen aber der Herzog von Geldern zn Hülfe kam, wurde Wenzel bei Baesweiler überwunden und nebst dem Grafen Rupert vou Namur gefangen genommen, auf Befehl des Kaifers jedoch losgegeben."
„Wilhelm I. griff selbst, mit Gerlach II. von Arenfels, Sa- lentin IV. und einem Ritter Veiten von Ifeuburg, zwischen Andernach »nd Engers kölnische Kaufleute an, die in den Fasten „mit ihrem Gewand den Rhein herausfuhren in die Meß gen Frankfurt", und nahm ihnen, entweder als Bundesgenosse Iülich's, oder auf Gruud der kaiserlichen Erlaubniß von 1360, jedoch wider seine dem Erzbifchof Boldewin 1341 und 1349 erlheilten Versprechen, „mehr denn 4000 Gulden werth Gewund"". Sie führten es gen Ifenburg und hielten auch die Kaufleute gefaugeu. Der Erzbifchof Kuno „„erhob sich mit großem Genügen und Gewalt, und hiesche,die Nähme wieder, die in seinem Gelait und Gebiet gefchehe» war. Deß legte er sich in der vorgenanten Hern Land, und gewann ihnen ab das Angers und machte zu Engels eine Burg, die ist geheißen Kuno-Stein"". Kuno nahm dem Grafen Gerlach II. Hersbach, rückte in die Besitzungen Wilhelms I. ein
