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richt auff dem Schonenfeld zu Lehen gnediclich verlihen, verleihen ime die auch."
Die Erzbischöfe von Trier erhoben mancherlei Ansprüche an Heimbach gegen die Gräfe» von Wied, wodurch fortwährend Streitigkeiten entstanden, die Graf Johann IV. zu Wied dadurch beendigte, daß er am 20. Mai 1575 dem Erzbischof Jacob III. alle feine Besitzungen, den Kirchensatz, den Zehnte,!, die Voigt« von RomerZdorf, die Leibeigenen und viele andere Güter und Einkünfte, fammt Hoheits- und anderen Rechten, für die Summe von 8050 Gulden überließ.
Einmal fo weit im Besitze des Kirchspiels erwarb das Erzstift auch von dem Grafen Valentin von Isenburg am 18. Mai 1600 fiir 12000 Ooldgulden dessen sämmtliche Besitzungen und Rechte, fo wie 1600 und 1602 die der Grafen von Sann um 5000 Gulden.
Von da an stand das Kirchfpiel ganz unter trierischer Zerrschaft, bis es durch den Reichsdeputationshauptschluß 1803 mit Romersdorf an Nassau und 1815 an Preußen fiel.
Außer dem Künigsgericht auf dem Schönfeld, dessen Stätte jetzt noch „Schiebe!" heißt, bestand auch in dem Kirchfpiel ein Bauerngericht „bei den Weibern", das die Infassen selbst übten. Todeswürdig, befundene Verbrecher wurden daselbst lebendig begraben. Nach einer Urkunde vom Jahr 1546 heißt es: „Der jüngste von den fünft Bürgermeisterei, niuß den Mißthätigen in die Kaul legen und die Burgermeister und Geschworne samentlich werffen die Kaul zu."
Nach älteren Nachrichten waren die Einwohner so stolz auf ihre eigenthümliche Gerichtsbarkeit, auf ihr theures Recht, daß sie die erste Vxeculion nach trierifcher Weife durchaus nicht dulden wollten, fondern den Juristen zwangen, die Flucht zu ergreifen. Längere Zeit mußte jede Execution durch bewaffnete Mannschaft gedeckt werden.
Auf dem Plateaurande, hoch über Heimbach, liegt der erst in neuerer Zeit, seit 1846, entstandene, weithin sichtbareReinhards- h o f, mit der trefflichen Aussicht auf das Coblenz-Neuwieder Becken, das Maifeld, die östlichen Vulkangruppen und nach dem Hu„Zrück weit dringt der Blick in die Eifel ein.
